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Rechte von Kfz-Haltern: Wie ein Rückruf funktioniert


Rechte von Kfz-Haltern
Kommando zurück! Wie ein Rückruf funktioniert

Von dpa, sm

Aktualisiert am 26.01.2020Lesedauer: 3 Min.
Kfz in einer Werkstatt: Es gibt freiwillige und angeordnete Rückrufe. Sind sie sicherheitsrelevant, muss das Auto in eine Werkstatt – sonst droht die Stilllegung.Vergrößern des Bildes
Kfz in einer Werkstatt: Es gibt freiwillige und angeordnete Rückrufe. Sind sie sicherheitsrelevant, muss das Auto in eine Werkstatt – sonst droht die Stilllegung. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa)

Rückruf – diesen Begriff hören Autofahrer in Zeiten des Dieselskandals häufig. Aber auch aus anderen Gründen finden Rückrufe statt. Was, wenn man selbst betroffen ist?

Rückrufe sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn: In der Regel betreffen sie sicherheitsrelevante Bauteile eines Kraftfahrzeugs wie Lenkung, Bremsanlagen, Fahrwerk, Sicherheitsgurte, Motor oder Airbags. Rückrufaktionen der Automobilhersteller in Deutschland erfolgen üblicherweise in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und auf Basis des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Zumeist werden die Fahrzeughalter direkt angeschrieben.

Nach Daten des KBAs ist dies im Jahr 2017 genau 515 Mal geschehen.

Was ist ein Rückruf?

Es gibt zwei Arten von Rückrufaktionen: Rückrufe, die der Verkehrssicherheit dienen und seltener Rückrufe, die eine reine Servicemaßnahme der Hersteller darstellen. Während die Halter eines Fahrzeugs im ersten Fall dem Rückruf folgen müssen, sind sie im zweiten Fall nicht gezwungen, sich zu beteiligen.

Die Autofahrer werden bei einem sicherheitsrelevanten Rückruf – sei er freiwillig oder angeordnet – angeschrieben. Grundlage sind die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters (ZFZR) beim KBA.

Kleinere Fehler lassen Autohersteller im Übrigen auch ohne großes Aufsehen im Rahmen einer geplanten Inspektion beheben. Davon muss der Fahrzeughalter nicht unbedingt etwas mitbekommen.

Freiwilliger Rückruf aufgrund der Verkehrssicherheit

Rückrufe, die der Verkehrssicherheit dienen, basieren auf dem Kodex zur Ausführung des Produktsicherheitsgesetzes bei Straßenfahrzeugen. Dieser unterscheidet nochmals zwischen einem freiwilligen und einem angeordneten Rückruf.

Im Kodex heißt es zum freiwilligen Rückruf: "Ein freiwilliger Rückruf kann durch den Produktverantwortlichen erfolgen, wenn er Informationen darüber hat, dass ein Produkt den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen anwendbarer Rechtsverordnungen nicht entspricht oder die Sicherheit und Gesundheit der Verwender oder Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung gefährdet." Diese Art des Rückrufes wird durch die Hersteller selbst eingeleitet. Dennoch ist das KBA involviert, indem es die Aktion im Hinblick auf Wirksamkeit und den zeitlichen Ablauf überwacht.

Angeordneter Rückruf aufgrund der Verkehrssicherheit

Den angeordneten Rückruf leitet das KBA selbst ein. Der Kodex sagt hier: "Ein angeordneter Rückruf erfolgt, wenn der Produktverantwortliche nicht durch eigene Maßnahmen sicherstellt, dass ernste Gefährdungen (nicht sicheres Produkt) ausreichend schnell und wirksam beseitigt werden." In beiden Fällen erhalten die Fahrzeughalter einen Brief, in dem mitgeteilt wird, dass ihr Fahrzeug von einer Rückrufaktion betroffen ist, mit der Aufforderung das betreffende Auto in einer Vertragswerkstatt vorzustellen.

Bei Nichtbefolgen droht Zwangsstilllegung

Ob freiwilliger oder angeordneter Rückruf, der Fahrzeughalter muss sich beteiligen. Es ist nicht klug, Rückrufe, die der Verkehrssicherheit dienen, zu ignorieren. Denn: Bei sicherheitsrelevanten Rückrufen wird die Durchführung überwacht. Die Halter werden drei Mal postalisch aufgefordert, den Mangel zu beseitigen.

Kommt ein Fahrzeughalter dem Rückruf nicht nach, droht die Zwangsstillegung. Das bedeutet, die örtliche Zulassungsbehörde erhält eine Information durch das KBA. Verstreicht auch die letzte Frist ohne Reparatur, wird das Fahrzeug stillgelegt.

Zahlen des KBA zeigen, dass aus diesem Grund allein 2017 über 55.000 Außerbetriebsetzungen eingeleitet wurden.

Rückruf bedingt kein Rückgaberecht

Wer sich gerade erst ein Auto gekauft hat und schon bald einen Rückruf-Brief erhält, wird davon wenig begeistert sein. Womöglich mag der Halter mit dem Gedanken spielen, es komplett zurückzugeben. Doch ein solches Rückgaberecht besteht nicht.

Bei jeglichem Mangel muss dem Händler die Möglichkeit gegeben werden, nachzubessern. Dieses Nachbesserungsrecht ist meist in den Verkaufsbedingungen des Kaufvertrags des Neu- oder Gebrauchtwagens festgeschrieben. Erst, wenn der sicherheitsrelevante Mangel nicht behoben werden kann, besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug zurückzugeben.

Wie ist bei einem Rückruf vorzugehen?

Nach dem Erhalt eines Rückruf-Briefs gibt der Fahrzeughalter das Auto in eine Vertragswerkstatt des jeweiligen Herstellers und lässt den Mangel beseitigen. Die Kosten übernimmt der Hersteller. Ein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen gibt es jedoch nicht. Das liegt in der Kulanz des Herstellers.

Die Werkstatt leitet im Anschluss an die Reparatur die Informationen und Daten darüber, dass der Mangel beseitigt wurde, an den Hersteller weiter. Der Fahrzeughalter muss sich dann um nichts mehr kümmern. Für ihn ist der Rückruf überstanden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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