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Führerschein verloren: Was Sie jetzt schleunigst tun sollten


Das kann teuer werden
Führerschein verloren – was jetzt zu tun ist

Von t-online, sah

Aktualisiert am 05.02.2022Lesedauer: 3 Min.
Kontrolle der Polizei: Autofahrer müssen den Führerschein während der Fahrt bei sich haben.Vergrößern des Bildes
Kontrolle der Polizei: Autofahrer müssen den Führerschein während der Fahrt bei sich haben. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, ist schnelles Handeln angesagt. Denn werden Sie beim Fahren ohne Führerschein erwischt, droht ein Verwarngeld.

Der erste Schritt: Wenn Sie merken, dass Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, melden Sie den Verlust unverzüglich. Denn erst dann können Sie einen Ersatzführerschein beantragen.

Wo Sie Ihren Führerschein neu beantragen können

Haben Sie Ihren Führerschein verloren, müssen Sie einen Antrag auf Neuausstellung bei der Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes stellen.

Dafür benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • eventuell eine eidesstattliche Versicherung
  • manchmal ist eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich

Eine Karteikartenabschrift benötigen Sie, wenn der verlorene Führerschein an einem früheren Wohnort bei einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde – etwa nach einem Umzug in ein anderes Bundesland. Informieren Sie die vorherige Behörde über den Verlust des Führerscheins – das geht auch telefonisch – und beantragen Sie die Übersendung Ihrer Daten an die neue Führerscheinstelle.

Eidesstattliche Versicherung

Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt bei selbst verschuldetem Verlust in der Regel eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Führerscheins, damit sichergestellt wird, dass Sie sich nicht mehrere Fahrausweise ausstellen lassen.

Die eidesstattliche Versicherung können Sie vorher selbst, mit einem Notar oder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde erstellen und dort abgeben. Der Ersatzführerschein kostet mit der eidesstattlichen Versicherung rund 65 bis 80 Euro.

Ersatzführerschein: Kosten

Haben Sie Ihren Führerschein nicht verloren, sondern wurde er Ihnen gestohlen, gilt Folgendes: Zeigen Sie einen Diebstahl des Führerscheins immer bei einer Polizeidienststelle an. Dort wird Ihnen eine sogenannte Diebstahlbescheinigung ausgestellt. Diese benötigen Sie, um den neuen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Je nach Region beträgt die Gebühr für einen Ersatzführerschein etwa 35 bis 40 Euro.

Das neue Dokument müssen Sie nach Fertigstellung persönlich bei der Führerscheinstelle abholen – eine Beantragung über das Internet ist nicht möglich. Bis zu sechs Wochen kann es dauern, bis der Ersatzführerschein abholbereit ist. Gegen einen Gebührenzuschlag von etwa 15 bis 35 Euro ist auch eine Expressherstellung möglich. Der neue Fahrausweis wird dann meist innerhalb von 48 Stunden von der Bundesdruckerei hergestellt.

Kosten im Überblick

Dokument Kosten
Ersatzführerschein circa 35 bis 42 Euro
Vorläufiger Führerschein circa 10 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins
Express-Fahrausweis circa 15 bis 35 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins
Eidesstattliche Versicherung circa 30 bis 40 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins
Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht circa 10 bis 18 Euro zusätzlich zu den Kosten des Ersatzführerscheins

Übergangsführerschein beantragen

Während Sie auf Ihren neuen Führerschein warten, kann Ihnen kostenpflichtig ein Übergangsführerschein ausgestellt werden, der jedoch nur in Kombination mit dem Personalausweis Gültigkeit besitzt. Auf diesem vorläufigen Führerschein befinden sich Informationen wie Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre zugelassenen Fahrzeugklassen – ein Bild ist nicht vorhanden. Wie beim Führerschein gilt auch hier eine Mitführpflicht.

Den Übergangsführerschein bekommen Sie direkt nach Beantragung des neuen Führerscheins ausgehändigt. Er ist so lange gültig, bis das Ersatzdokument fertig und von Ihnen abgeholt worden ist. Finden Sie in der Zwischenzeit Ihren verloren geglaubten Führerschein wieder, informieren Sie unverzüglich die Führerscheinstelle darüber. Sonst droht ein Verwarngeld von 25 Euro wegen Verdacht auf Dokumentenfälschung.

Führerschein verloren: Trotzdem Auto fahren?

Ohne den Übergangsführerschein dürfen Sie bei Verlust Ihres Führerscheins nicht Auto fahren. Werden Sie bei einer Polizeikontrolle ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, müssen Sie ein Verwarngeld von zehn Euro zahlen.

Sie können allerdings auch eine Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht beantragen. Das ist allerdings nicht bei allen Fahrerlaubnisbehörden möglich. Diese Bescheinigung kostet meist bis zu 18 Euro und ersetzt den vorläufigen Führerschein. Sie gilt allerdings nur im Inland.

Führerschein weg im Ausland

Wird Ihnen der Führerschein im Ausland gestohlen, zeigen Sie den Führerscheinverlust am besten immer bei einer Polizeidienststelle an. Auch hier erhalten Sie einen Verlustnachweis, den Sie für die Rückfahrt benötigen. Der Nachweis bewahrt sie vor eventuellen Bußgeldern, die sonst an den Grenzen verlangt werden können. In Österreich wären es 36 Euro, in Italien beispielsweise 86 Euro.

Wohnen Sie als Führerscheininhaber im Ausland und verlieren das Dokument, kann Ihnen die Straßenverkehrsbehörde an Ihrem aktuellen Wohnsitz den neuen Führerschein ausstellen – wenn Sie in der EU wohnen. Haben Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der EU, wenden Sie sich an eine Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland.

Verwendete Quellen
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