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"Das Supertalent": Frau spielt mit Vagina Flöte – Konsequenzen für RTL?


Flötenskandal bei "Das Supertalent"
Jugendschutz-Verstoß? Prüfungsergebnisse liegen vor

Von t-online, amoh, sow

Aktualisiert am 31.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Beatrice McQueef: Die Australierin spielte in der RTL-Show "Das Supertalent" mit ihrer Vagina Flöte.Vergrößern des Bildes
Beatrice McQueef: Die Australierin spielte in der RTL-Show "Das Supertalent" mit ihrer Vagina Flöte. (Quelle: RTL)
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Eine Frau spielte bei "Das Supertalent" mit ihrer Vagina Flöte. Die Szenen lösten bundesweit Empörung aus – haben für den Sender aber wohl keine Konsequenzen.

In der aktuellen "Das Supertalent"-Staffel stellen die Kandidaten wieder mal ihre vielseitigen Talente vor. Der Auftritt einer Frau aus Australien, die sich untenherum entblößte, sich eine Blockflöte in die Vagina einführte und anschließend "Alle meine Entchen" zum Besten gab, war für viele Zuschauer allerdings etwas zu viel des Guten. Es kam die Frage auf, ob das bereits einen Verstoß gegen den Jugendschutz darstellt – die Niedersächische Landesmedienanstalt (NLM) sieht das nicht so.

Nachdem zahlreiche Beschwerden bei der NLM eingegangen waren, wurde der Auftritt geprüft. "Die Szene wird juristisch und unter Gesichtspunkten der Medienwirkung auf Kinder und Jugendliche bewertet", bestätigte Professor Christian Krebs, Direktor des Instituts in Niedersachsen, auf Anfrage von t-online. Mehr dazu lesen Sie hier.

Kein Fall von Pornografie

Jetzt ist die NLM zu dem Schluss gekommen, dass "kein Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen Bestimmungen des Jugendschutzes in Rundfunk und Telemedien vorliege", wie aus einer Einschätzung hervorgeht, die t-online vorliegt. Es handele sich nämlich nicht um einen Fall von Pornografie, die Gesamttendenz sei nämlich nicht ausschließlich auf sexueller Stimulation angelegt und überschreite nicht eindeutig die "im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen".

Außerdem handele es sich bei den umstrittenen Szenen nicht um einen "potenziell entwicklungsbeeinträchtigenden Medieninhalt" für das angesprochene Publikum ab zwölf Jahren. "Auch die Gefahr einer Nachahmung sehen wir nicht", hieß es weiter. Die Kandidatin sei "keine (attraktive) Identifikationsfigur für Kinder und Jugendliche", die Show habe "nichts mit dem Alltag" zu tun.

"Nicht die Aufgabe, Geschmacksfragen zu sanktionieren"

Die Zuschauer hatten den Auftritt als "geschmacklos" oder "unterirdisch" bezeichnet und teilweise sogar zum Boykott vom "Supertalent" aufgerufen. "Das ist eine Familienshow, diese Szene gehört da nicht rein. Das ist peinlich", schrieb etwa ein Nutzer auf Instagram. "So was sollte man nicht im Fernsehen zeigen", stimmte jemand weiteres zu.

Von der Medienaufsicht heißt es dazu abschließend: "Seitens der NLM gibt es Verständnis dafür, dass man den Auftritt als Geschmacklosigkeit sehen kann. Allerdings ist die Aufgabe der öffentlichen Medienaufsicht nicht, Geschmacksfragen zu sanktionieren." Eine Diskussion darüber, ob ein Sender wie RTL solche Szenen besser nicht ausstrahlen sollte, "müsste an anderer Stelle geführt werden", so das NLM.

Verwendete Quellen
  • Eigene Anfrage an die Landesmedienanstalt
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