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Skandalakte Ernst August: Der Welfenprinz und seine Aussetzer


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Skandalakte Ernst August
Der Welfenprinz und seine Aussetzer


01.07.2022Lesedauer: 4 Min.
Ernst August Prinz von Hannover: Der Adelige trat in der Vergangenheit mit einigen Skandalen in Erscheinung.Vergrößern des Bildes
Ernst August Prinz von Hannover: Der Adelige erregte in der Vergangenheit mit einigen Skandalen Aufmerksamkeit. (Quelle: Leonardo Fernandez/getty-images-bilder)
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Ernst August Prinz von Hannover hat einen Zwist mit seinem Sohn. Es ist die Fortsetzung eines skandalträchtigen Lebens – die ganze Akte im Überblick.

Von "Prügelaugust" bis "Pinkelprinz": Die Spitznamen, die Ernst August Prinz von Hannover durch seine zahlreichen Skandale verpasst bekam, sind wenig schmeichelhaft. Am Freitag ging eine weitere Posse vor dem Landgericht Hannover zu Ende. 2004 hatte Ernst August den Stammsitz der Familie, die Marienburg bei Hannover, seinem Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover übertragen.

Da ihm die Sanierungskosten jedoch zu hoch wurden, wollte der Sohn das Schloss im Jahr 2018 für die symbolische Summe von einem Euro an das Land Niedersachsen verkaufen. Ein Vorhaben, das der Senior unbedingt verhindern wollte und das ihn zu einer Klage veranlasste. Diese wurde am Freitag vom Gericht abgewiesen.

Der Streit um die Marienburg ist ein weiterer Eintrag in die lange Liste von Fällen, bei denen Ernst August vor Gericht in Erscheinung trat. t-online präsentiert einen Überblick über die Skandalakte des Prinzen.

Prügelattacke mit einem Regenschirm

Für seinen ersten Skandal sorgte der Prinz im Januar 1998. Vor seinem Hausgut in Calenberg bei Hannover griff Ernst August den Fotografen Rainer Dröse und den Kameramann Karsten Thürnau mit einem Regenschirm an. Thürnau brach er dabei die Nase. Für den Angriff musste der Prinz nach einem Urteil des Landgerichts Hannover 15.000 Mark Schmerzensgeld zahlen. Von einer Strafverfolgung wegen Körperverletzung wurde gegen eine Zahlung von 90.000 Mark abgesehen. Weitere 17.000 Mark wurden als Schadensersatz für eine neue Kamera fällig. Die Attacke brachte ihm in vielen Medien den Spitznamen "Prügelprinz" oder "Prügelaugust" ein.

Zu einem weiteren Vorfall mit einer Fotografin kam es im Rahmen der Salzburger Festspiele im Jahr 1999. Der Prinz beschimpfte eine Fotografin des Magazins "Bunte" und verpasste ihr einen Tritt, der bei der Frau einen Bluterguss verursachte. Ernst August gab später vor Gericht zu, der Fotografin "mit einem weichen Lackschuh einen leichten Tritt versetzt" zu haben. In letzter Instanz erhielt der Adelige keine gesonderte Strafe für den Tritt, da die Tat zusammen mit einer viel schwerwiegenderen Attacke verhandelt worden war.

Angriff auf Hotelbesitzer in Kenia

Nämlich dieser: In der Nacht vom 14. auf den 15. Januar 2000 kam es zu einem weiteren körperlichen Angriff durch den Prinzen. Auf der Insel Lamu in Kenia soll er den deutschen Hotelier und Discobetreiber Josef Brunleher krankenhausreif geprügelt haben. Der Fall landete mehrere Male vor Gericht. Der Prinz bestritt dabei nicht, Brunleher zwei Ohrfeigen verpasst zu haben.

Er begründete seine Attacke damit, dass der Hotelier nicht nur seine Familie und Freunde, sondern auch die lokale Bevölkerung über einen längeren Zeitraum mit lauter Musik und auf das Dorf gerichteten Laserstrahlen gestört habe. Nach gescheiterten Versuchen, die Behörden zum Einschreiten zu bewegen, sei es zu der Attacke gekommen.

Verfahren über Verfahren

Brunleher schilderte die Ereignisse etwas dramatischer. Er behauptete, bei dem Angriff schwerste Verletzungen erlitten zu haben, der Prinz habe womöglich einen Schlagring benutzt. In erster Instanz wurde Ernst August zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro verurteilt. Am Ende eines Berufungsverfahrens stand lediglich eine Geldstrafe von 445.000 Euro. Die Bewährungsstrafe entfiel.

Damit waren die Wirrungen des Falls jedoch nicht überwunden. Unter anderem, weil Ernst Augusts Anwalt dem Gericht ein nicht autorisiertes Geständnis vorgelegt hatte, erreichte der Prinz eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Im Jahr 2010 wurde er erneut zu einer Geldstrafe verurteilt – dieses Mal in Höhe von nur noch 200.000 Euro. Eine weitere Berufung lehnte das Oberlandesgericht Celle 2011 als "offensichtlich unbegründet" ab, sodass das Urteil schlussendlich Bestand hatte.

Der "Pinkelprinz"

Für einen weniger brutalen, jedoch nicht minder kuriosen Vorfall sorgte Ernst August im Jahr 2000 auf der Weltausstellung "Expo 2000" in Hannover: Ein Paparazzo fotografierte, wie der Adelige auf dem Messegelände urinierte. Unter anderem die "Bild" berichtete, dass der Prinz sich gegen die Wand des türkischen Pavillons erleichtert habe und verpasste ihm den Spitznamen "Pinkelprinz".

Ernst August führte daraufhin mehrere Telefonate mit der Redaktionsleiterin der "Bild" Hannover, Anne-Kathrin Berger, in deren Verlauf er die Journalistin übel beleidigte. Zudem veröffentlichte er eine ganzseitige Zeitungsanzeige, in der er zwar zugab, sich während der Ausstellung erleichtert zu haben, jedoch leugnete, dass dies gegen die Wand des türkischen Pavillons erfolgt sei. Er warf der "Bild" eine falsche Darstellung der Geschehnisse und "latente Ausländerfeindlichkeit" vor. Für die Anrufe bei der Reporterin entschuldigte sich der Prinz später in einem Brief, der in der "Bild" veröffentlicht wurde.

Prinz in psychiatrischer Behandlung

Für seine jüngsten Wutattacken sorgte Ernst August im Jahr 2020. Zum ersten Mal wurde der Prinz am 15. Juli in seinem Jagdhaus im oberösterreichischen Grünau verhaftet, nachdem er aufgrund einer vermeintlichen Notlage die Polizei gerufen hatte. Als die Beamten eintrafen, soll der Prinz sie plötzlich angegriffen und mit der Hinrichtung ihrer Familien gedroht haben. Einer der Polizisten wurde dabei verletzt. Die Beamten entwanden ihm während des Einsatzes ein Wetzeisen zum Schärfen von Messern, führten ihn in Handschellen ab und brachten ihn in psychiatrische Behandlung.

Nur fünf Tage nach diesem Vorfall soll der Prinz einer weiteren Polizistin mit einem Baseballschläger gedroht haben. In der Nacht zum 7. September soll er schließlich in der Nähe des Jagdhauses ein Fenster mit einem Straßenschild eingeschlagen und die in dem Haus lebenden Angestellten bedroht haben. Erneut wurde Ernst August festgenommen. All dies geschah unter dem Einfluss von Rauschmitteln.

Revision teilweise erfolgreich

Für diese Eskapaden verurteilte ein Gericht Ernst August zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Zudem wurde ihm unter anderem auferlegt, seinen österreichischen Wohnsitz mindestens drei Jahre nicht zu besuchen. Diese Weisung wurde jedoch in einem Berufungsverfahren im November 2021 gekippt. Die Bewährungsstrafe blieb bestehen.

Die Klage gegen seinen eigenen Sohn war also nur ein neuerlicher Höhepunkt in einer langen Skandalakte des Welfenprinzen. Ob der Streit um das Familienschloss der letzte Aufreger um den Adeligen sein wird, bleibt abzuwarten.

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