Staatsanwaltschaft äußert sich Nach Doktor-Lüge: Entscheidung im Fall Hummels gefallen
Cathy Hummels wollte mit ihrem Bruder ein Buch veröffentlichen. Doch dann kam raus: Sein Doktortitel war erfunden. Konsequenzen blieben nicht aus.
Vor einigen Jahren hat Cathy Hummels ihren Kampf gegen die Depressionen öffentlich gemacht. 2020 schilderte sie ihre mentalen Probleme ausführlich in ihrem Buch "Mein Umweg zum Glück". Nun wollte die Moderatorin die Fortsetzung "Aus dem Schatten – Dein Weg aus der Depression" herausbringen. Ein Projekt, an dem auch ihr Bruder beteiligt war.
Auf einem bereits veröffentlichten Buchcover war dieser als Dr. med. Sebastian Fischer genannt worden. Ein gravierender Fehler, denn Fischer ist zwar Facharzt für Psychiatrie, hat aber keinen Doktortitel. Die Konsequenzen blieben nicht aus: Der Verlag stoppte die Publikation, sogar die Staatsanwaltschaft schaltete sich ein – und prüfte die Vorwürfe gegen die Geschwister.
Anfangsverdacht auf Strafbarkeit wegen Titelmissbrauchs
Hummels hatte ihren Bruder in der Öffentlichkeit und den sozialen Medien wiederholt als "Doktor" bezeichnet. Deshalb war der Anfangsverdacht für eine Strafbarkeit wegen Titelmissbrauchs gegeben. Doch das Verfahren gegen die Moderatorin wurde nun eingestellt. "Ihr kann kein zielgerichtetes und insbesondere kein auf einem gemeinsamen Tatplan beruhendes Handeln nachgewiesen werden", teilte die Staatsanwaltschaft München I mit.
Die 36-Jährige selbst hatte in einem früheren Statement betont, sie habe die Öffentlichkeit nicht bewusst getäuscht, sondern schlicht den Beruf ihres Bruders gemeint. "Wie für viele Menschen war bisher für mich Arzt und Doktor dasselbe und nichts anderes als eine Berufsbezeichnung."
Das Verfahren gegen Hummels' Bruder Sebastian Fischer wurde nach Zahlung einer Geldauflage im niedrigen vierstelligen Bereich ebenfalls eingestellt. Er habe zwar den Autorenvertrag, in dem er in Rubrum und Unterschriftenzeile als Dr. aufgeführt ist, unterschrieben, ohne den Verlag um die Korrektur zu bitten. Aber auch dies könne nicht ohne Weiteres als Missbrauch von Titeln gewertet werden.
Zumal der Beschuldigte derzeit tatsächlich promoviere und vermutlich davon ausgegangen sei, den Titel bis zur Veröffentlichung des Buches berechtigterweise zu tragen. Deswegen, und vor dem Hintergrund, dass weitere umfangreiche Ermittlungen erforderlich gewesen wären, habe das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch die Zahlung einer Geldauflage an zwei gemeinnützige Organisationen beseitigt werden können, erläuterte die Staatsanwaltschaft.
"Die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass mein Mandant weiter als unschuldig gilt, was er auch ist. Er hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Wir haben einer Geldauflage nur deshalb zugestimmt, weil weiterer Zeitaufwand in der Sache nur unnötige Kosten verursacht hätte", sagte Fischers Anwalt der Deutschen Presse-Agentur.
- Nachrichtenagentur dpa