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Rapper Bushido verliert vor Gericht


Wegen Jugendschutz
Rapper Bushido verliert vor Gericht

t-online, spot on news

31.10.2019Lesedauer: 2 Min.
Bushido: Der Rapper hat vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Sein Album "Sony Black" bleibt weiter auf dem Index. (Archivbild)Vergrößern des Bildes
Bushido: Der Rapper hat vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Sein Album "Sony Black" bleibt weiter auf dem Index. (Archivbild) (Quelle: Clemens Bilan/getty-images-bilder)

Bushido hat jetzt vor dem Gericht in Leipzig einen Rückschlag einstecken müssen. Das Album "Sonny Black" gehört weiter auf den Index und wird als jugendgefährdend eingestuft.

Bushidos Album "Sonny Black" wurde zu Recht als jugendgefährdend eingestuft. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig und wies eine entsprechende Klage des Rappers ab. "Die hemmungslose Gewaltdarstellung zieht sich durch die Titel", erklärte Richter Thomas Heitz laut einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung". Bushido hatte selbst an der rund dreistündigen Verhandlung am Mittwoch teilgenommen. Der Rapper erklärte demnach nach der Verhandlung, er sei "abgeschmiert auf ganzer Linie".

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Die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, "dem Jugendschutz Vorrang vor der Kunstfreiheit des Klägers einzuräumen", sei "inhaltlich in vollem Umfang bestätigt" worden, heißt es auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts.

Das Album wurde bereits 2014 auf den Index gesetzt

Das Urteil korrigiert somit die Entscheidung einer vorangegangenen Instanz und bestätigt die Bundesprüfstelle. Bushidos 2014 erschienenes Album war von der Bundesprüfstelle 2015 auf den Index gesetzt worden und durfte deshalb nicht mehr an Minderjährige verkauft oder öffentlich beworben werden.


Bushido hat sich 2018 von Clan-Chef Arafat Abou-Chaker getrennt. 14 Jahre lang arbeiteten sie eng zusammen. Seitdem steht der Rapper unter Polizeischutz, was ihm viel Spott und Häme bei seinen Rapkollegen eingebracht hat. Capital Bra verließ Anfang des Jahres sein Label Ersguterjunge. Die damalige Begründung: "Das hier ist kein Promomove. Das hier ist traurig. Ich bin nicht mehr EGJ, da mein Labelboss mit der Polizei arbeitet."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur spot on news
  • Eigene Recherchen
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