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Gericht bestätigt Waffenverbot für Ex-Biathlet Andreas Stitzl


Reichsbürger-Vorwurf
Gericht bestätigt Waffenverbot für Ex-Biathlon-Coach

Von sid
Aktualisiert am 11.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Erfolgreiche Karriere: Andreas Stitzl wurde als aktiver Biathlet dreimal Europameister.Vergrößern des Bildes
Erfolgreiche Karriere: Andreas Stitzl wurde als aktiver Biathlet dreimal Europameister. (Quelle: Kosecki/imago-images-bilder)
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Ex-Biathlon-Trainer Andreas Stitzl muss zunächst weiter ohne sein Gewehr auskommen. Dies entschied nun ein Gericht. Im Raum steht eine Nähe zur Reichsbürgerbewegung, was Stitzl dementiert.

Die Behörden haben dem ehemaligen Assistenztrainer der deutschen Biathlon-Nationalmannschaft, Andreas Stitzl, sein Gewehr zu Recht abgenommen. Das hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschieden.

Stitzl forderte sein Biathlon-Gewehr zurück

Das Gericht kam zum Ergebnis, "dass der Kläger durch diverse Schreiben im Jahr 2016 den Anschein erweckt hat, der sogenannten Reichsbürgerbewegung oder deren Ideologie nahezustehen", hieß es in einer Pressemitteilung. "Das Landratsamt Traunstein durfte dem Kläger somit seine waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen", teilte das Gericht mit.

Stitzl hatte gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte geklagt und sein Biathlon-Gewehr zurückgefordert. Im Prozess hatte er sich am Mittwoch vehement von der "Reichsbürger"-Ideologie distanziert. Diese Distanzierung könne aber erst eine Rolle spielen, wenn über eine neue Waffenerlaubnis entschieden werde, urteilte das Gericht.


Sogenannte Reichsbürger erkennen den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen. Das Bundesinnenministerium rechnete der Szene im Jahr 2018 etwa 19.000 Menschen zu, im Jahr davor waren es noch 16.500.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur sid
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