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Evis Sachenbacher-Stehle darf wieder starten - Doping-Sperre verkürzt


Dopingsperre verkürzt
Evi Sachenbacher-Stehle darf wieder starten

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 14.11.2014Lesedauer: 2 Min.
Die Doping-Sperre der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle ist verkürzt worden.Vergrößern des Bildes
Die Doping-Sperre der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle ist verkürzt worden. (Quelle: dpa-bilder)
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Wende in der Doping-Affäre um Evi Sachenbacher-Stehle: Die zweijährige Sperre der Biathletin ist drastisch verkürzt worden. Der Internationale Sportgerichtshof CAS reduzierte die vom Biathlon-Weltverband IBU verhängte Höchststrafe auf sechs Monate. Die zum Biathlon gewechselte Langlauf-Olympiasiegerin reagierte "überglücklich" auf das Urteil und möchte sich "bei allen, die an sie geglaubt haben, herzlich bedanken", teilte ihr Anwalt Marc Heinkelein mit.

Bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi war bei Sachenbacher-Stehle nach Platz vier im Massenstart die nur im Wettkampf verbotene Stimulanz Methylhexanamin nachgewiesen worden. Sie war daraufhin vom Weltverband rückwirkend vom 17. Februar 2014 an für 24 Monate gesperrt worden.

Nach der Reduzierung könnte Sachenbacher-Stehle von sofort an wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Das Ergebnis solle nun in Ruhe bewertet und die Öffentlichkeit "demnächst umfassend über weitere Details des Falles" informiert werden, heißt es in der anwaltlichen Pressemitteilung. Ob die 33-Jährige ein Comeback startet, möchte sie "in den nächsten Tagen im Kreis ihrer Familie in Ruhe überlegen".

DSV sieht sich bestätigt

Der Deutsche Skiverband (DSV) sieht sich nach der Verkürzung der Sperre in seiner Einschätzung des Falls bestätigt. "Mit seinem Urteil teilt das CAS ganz offensichtlich die Einschätzung des Deutschen Skiverbandes, dass es sich im Fall von Evi Sachenbacher-Stehle nicht um eine bewusste Leistungsmanipulation gehandelt hat", sagte DSV-Sprecher Stefan Schwarzbach.

"Auch wenn zweifellos ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien vorliegt, gehen wir als DSV nach wie vor von einer Fahrlässigkeit der Athletin aus", ergänzte Schwarzbach: "Insofern begrüßen wir das Urteil, weil die nun reduzierte Sperre eine klare und gerechtere Differenzierung bei der Beantwortung der Schuldfrage erkennen lässt."

Start zum Saisonauftakt möglich

Zuvor hatte Sachenbacher-Stehle das Urteil vor dem Internationalen Sportgerichtshof überprüfen lassen. Bei der Anhörung am Dienstag erklärte die bald 34-Jährige Biathletin den positiven Test mit der Einnahme eines verunreinigten Teepulvers.

"Die IBU begrüßt das Bemühen des Panels, so zeitnah zu entscheiden und damit den Fall noch vor Beginn der neuen Saison am Ende des Monats abschließen zu können", sagte IBU-Generalsekretärin Nicole Resch. Die neue Weltcup-Saison beginnt am 30. November im schwedischen Östersund mit der Mixed-Staffel. Vom 3. bis 7. Dezember stehen dann die ersten Einzelrennen auf dem Wettkampfkalender.

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