Nach Verbüßung seiner Haftstrafe Boris Becker droht Abschiebung nach Deutschland
Boris Becker musste seinen Wohnsitz im Londoner Stadtteil Wimbledon für eine Zelle eintauschen. Geht es nach dem britischen Gericht, wird das einstige Tennis-Ass auch nach seiner Haftstrafe nicht mehr in sein Heim zurückkehren.
Boris Becker droht die Abschiebung aus Großbritannien. Das zumindest berichtet die "Daily Mail" mit Verweis auf die Rechtslage im Vereinigten Königreich.
Becker ist seit 2012 im Londoner Stadtteil Wimbledon wohnhaft, unweit der ikonischen Tennisanlage, deren Grand-Slam-Turnier er dreimal gewinnen konnte. Obwohl die Metropole an der Themse seinen Lebensmittelpunkt darstellt, verfügt Becker nicht über die britische Staatsbürgerschaft. Somit dürfte das einstige Tennis-Ass, wie jeder andere Ausländer auch, der länger als zwölf Monate in einem britischen Gefängnis saß, des Landes verwiesen werden. Becker muss wegen Insolvenzverschleppung eine zweieinhalbjährige Haftstrafe absitzen.
Becker würde Mindestinhaftierungsdauer überschreiten
Da Becker wohl mindestens die Hälfte seiner Haftstrafe absitzen werden muss, ehe er einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen darf, würde er somit auch die Mindestinhaftierungsdauer von zwölf Monaten überschreiten, die Grundlage einer Abschiebung wäre.
Beckers Rechtsbeistand besitzt noch die Möglichkeit, Berufung gegen das Strafmaß einzulegen. Bis dies geschieht und ein Gericht über einen solchen möglichen Antrag entscheidet, müsste Becker weiter in Haft verbleiben.
- "Daily Mail": Boris Becker droht Abschiebung nach 30-monatiger Haftstrafe (Englisch)