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Base Jumping: Die rechtliche Situation


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Base Jumping: Die rechtliche Situation. Ein Extremsport mit Genehmigungspflicht

Von tb
16.06.2010Lesedauer: 2 Min.
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Das Base Jumping ist eine Extremsportart, bei welcher Personen mit einem Fallschirm von festen Objekten springen. Die vier Arten des Base Jumpings sind das Springen von Felsen, Brücken, Sendemästen und Gebäuden. Das Base Jumping ist eine äußerst gefährliche Sportart, welche teilweise in bewohnten Gebieten vollzogen wird. Daher müssen Base Jumper vor dem eigentlichen Akt eine Genehmigung der jeweiligen Behörden einholen.

Die internationale rechtliche Situation des Base Jumpings

Beim Base Jumping können unter Umständen schwer wiegende Unfälle geschehen. Obwohl eine Selbstgefährdung in Deutschland nicht strafbar ist, besteht fürs Base Jumping eine Genehmigungspflicht. Durch Unfälle können andere Personen verletzt oder fremdes Eigentum zerstört werden. Daher werden Basejumps toleriert, jedoch nicht gerne gesehen. Das Base Jumping wird in allen Staaten unterschiedlich behandelt. Einige Staaten verhängen schwere Strafen, falls dieses ohne Genehmigung durchgeführt wurde. In vielen Staaten kann dieses jedoch ohne strafrechtliche Konsequenzen durchgeführt werden. In Frankreich, Norwegen, Italien und der Schweiz kann das Base Jumping an bekannten Objekten ohne eine Genehmigung durchgeführt werden. In den USA ist das Base Jumping aufgrund versicherungsrechtlicher Hürden nicht gestattet.

Die rechtliche Situation des Base Jumpings in Deutschland

In Deutschland stellt das Base Jumping streng genommen eine Außenladung mit einem Luftsportgerät dar. Die Nutzung eines Luftsportgerätes ist in Deutschland generell genehmigungspflichtig. Wenn von einem Objekt gesprungen wird, muss der Behörde die Genehmigung des Objekt-Eigentümers sowie des Eigentümers der Landefläche vorliegen. Dabei ist es notwendig, dass die Genehmigung in schriftlicher Form vorliegt. Die Ausrüstung des Base Jumpers muss nach deutschen Zulassungsbestimmungen gültig sein. Die Genehmigung wird eigentlich nicht von der Behörde ausgestellt, sondern vom Deutschen Fallschirmsportverband. Vor einem Sprung muss der Base Jumper übrigens eine Versicherung nachweisen, welche eventuell auftretende Risiken abdeckt.

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