Urteil im Kinderporno-Prozess Zehn Monate auf Bewährung für Christoph Metzelder
Gleich am ersten Prozesstag hatte Christoph Metzelder ein Teilgeständnis abgelegt. Wenige Stunden später folgte das Urteil. Der Fußball-Vizeweltmeister erhält eine Bewährungsstrafe.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 40-Jährige hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Teilen eingeräumt. Er sagte unter anderem: "Ich hinterlasse eine Wunde, die niemals verheilen wird. Damit werde ich für den Rest meines Lebens leben müssen." Das gesamte Geständnis des Angeklagten lesen Sie hier.
Daraufhin wurde der Prozess gegen Metzelder bereits am ersten Tag beendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwaltschaft nannte zum Prozessauftakt Details
Metzelder musste sich verantworten, weil er laut Anklage Kinder- und Jugendpornografie besessen und insgesamt 29 Dateien an drei Frauen weitergeleitet haben soll. Das Amtsgericht sah es laut Urteilsverkündung als erwiesen an, dass er in 26 Fällen Dateien weitergegeben hatte. In einem Fall wurde er für den Besitz bestraft.
Die Staatsanwaltschaft nannte zum Auftakt des Prozesses bei der Verlesung der Anklage Details. So soll der ehemalige Profi von Borussia Dortmund und dem FC Schalke im August 2019 an unterschiedlichen Tagen Fotos verschickt haben, die den schweren sexuellen Missbrauch von unter zehn Jahre alten Mädchen zeigen.
- Nachrichtenagentur dpa