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Jens Lehmann alkoholisiert am Steuer: Ex-Nationaltorwart droht Geldstrafe


Nach Alkoholfahrt
Jens Lehmann droht Geldstrafe von über 100.000 Euro

Von t-online, KS

Aktualisiert am 25.09.2024Lesedauer: 1 Min.
Jens Lehmann beim Oktoberfest (Archivfoto): Der Ex-Keeper wurde offenbar von der Polizei erwischt.Vergrößern des Bildes
Jens Lehmann beim Oktoberfest (Archivfoto): Der Ex-Keeper wurde offenbar von der Polizei erwischt. (Quelle: Alexander Pohl via www.imago-images.de/imago)
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Das Oktoberfest ist für Jens Lehmann in einer Polizeikontrolle geendet. Auf den früheren DFB-Keeper könnte nun eine saftige Geldstrafe warten.

Ein Ausflug auf das Oktoberfest könnte für Jens Lehmann teurer enden, als er es sich zunächst vorgestellt hat. Denn trotz der offenbar getrunkenen Biere hat er sich ans Steuer gesetzt. Die Polizei wurde auf den früheren Nationaltorhüter aufmerksam und kontrollierte ihn. Die Fahrt unter Alkoholeinfluss könnte Lehmann nun bis zu 120.000 Euro Strafe kosten, wie die "Bild"-Zeitung berichtet.

Laut der Zeitung feierte Lehmann am Sonntag im Schützenfestzelt, tanzte auch auf den Bänken. In der Nacht auf Montag habe ihn dann die Polizei im Stadtteil Sendling kontrolliert. Ein Alkoholtest habe kein verwertbares Ergebnis gebracht, weshalb daraufhin ein Bluttest angeordnet worden sei. Das Ergebnis stehe noch aus. Den Führerschein hat er dem Bericht zufolge abgeben müssen.

Hohe Geldstrafe und weitere Folgen

Lehmann droht neben dem Entzug der Fahrerlaubnis, die sich für Ersttäter auf einen Zeitraum zwischen neun und zwölf Monaten beläuft, auch eine Geldstrafe. Weil gegen Lehmann bereits mehrere Verfahren laufen, etwa durch die Kettensäge-Attacke bei seinem Nachbarn (mehr dazu lesen Sie hier), könnte ihn eine Summe im dreistelligen Bereich erwarten.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht erklärte der Zeitung, dass das Amtsgericht Starnberg in dem Kettensägenverfahren von einem Monatseinkommen von 60.000 Euro ausgegangen war. Wenn die Einkommensverhältnisse noch zutreffen, drohe Lehmann eine Geldstrafe zwischen 60.000 und 120.000 Euro. Dazu kommt, dass den Täter bei einem Promillewert von 1,6 zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erwartet. Ab 2 Promille müsse er noch einen Abstinenznachweis vorlegen.

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