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UEFA: Regeländerung in der Champions League – vier Auswechslungen gestattet


Champions League
Regeländerung: Uefa erhöht Auswechselkontingent

Von sid
Aktualisiert am 05.07.2018Lesedauer: 2 Min.
Ab der Saison 2018/2019 sind bis zu fünf Auswechslungen erlaubt.Vergrößern des Bildes
Ab der Saison 2018/2019 sind bis zu fünf Auswechslungen erlaubt. (Quelle: Insidefoto/imago-images-bilder)

Die Uefa gestattet in ihren Wettbewerben künftig vier Auswechslungen. Auch die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel ist nun erlaubt.

Die von den Regelhütern des Weltfußballs, dem International Football Association Board (IFAB), beschlossenen Änderungen betreffen außer der Anzahl der Auswechslungen die zusätzliche Auswechslung im Fall einer Verlängerung, die maximale Anzahl Ersatzspieler, die auf dem Spielblatt aufgeführt werden können, die Anzahl und den Ort von zusätzlichen technischen Sitzen und die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel in der Coach-Zone.

Im Einzelnen sieht es wie folgt aus: Jede Mannschaft darf für ihre Auswechslungen maximal drei Spielunterbrechungen nutzen. Im Fall einer Verlängerung darf eine Mannschaft bis zu vier Spielunterbrechungen nutzen, sofern mindestens eine dieser Unterbrechungen in der Verlängerung erfolgt. Das Modell der vierten Auswechslung in der Verlängerung wird bereits im DFB-Pokal praktiziert und auch bei der WM in Russland angewandt.

Die Regel tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft

Auswechslungen in der Halbzeit, in der Pause vor der Verlängerung und während des Seitenwechsels zwischen den Halbzeiten der Verlängerung reduzieren die Anzahl der zur Verfügung stehenden Spielunterbrechungen nicht. Ersetzte Spielerinnen und Spieler dürfen nicht wieder am Spiel teilnehmen.

Gleichzeitig ist die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel in der Coaching-Zone erlaubt. Die Regel, die mit sofortiger Wirkung in allen Uefa-Wettbewerben in Kraft tritt, wurde dahingehend geändert, dass jegliche Form von elektronischer Kommunikation durch Teamoffizielle zulässig ist, sofern sie in direktem Bezug zum Wohlbefinden oder zur Sicherheit der Spieler oder zu Taktik- oder Coachingzwecken geschieht.

Eingesetzt werden dürfen aber nur kleine, tragbare Mobilgeräte (z.B. Mikrofon, Kopfhörer, Ohrhörer, Mobiltelefon, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Laptop). Mannschaftsoffizielle, die unzulässige Geräte verwenden oder sich in diesem Zusammenhang unangemessen verhalten, werden aus der technischen Zone verwiesen.

Verwendete Quellen
  • SID rd cp
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