Anklage gegen HSV-Stürmer Gericht lehnt Verfahren ab – Jatta bleibt unschuldig
Seit über zwei Jahren wird gegen den HSV-Spieler Bakery Jatta ermittelt. Der Vorwurf: ein Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage.
Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den HSV-Profi Bakery Jatta abgelehnt. Jattas Anwalt Thomas Bliwier bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag einen entsprechenden Bericht des "Hamburger Abendblatts". "Die Ablehnung erfolgte aus tatsächlichen Gründen. Die Staatsanwaltschaft konnte nicht darlegen, dass Herr Jatta getäuscht hat", sagte Bliwier. Seitens des Hanseatischen Oberlandesgerichts gab es dazu zunächst keine Stellungnahme.
In dem Schreiben des Amtsgerichts soll es laut "Abendblatt" heißen: "Das Ermittlungsergebnis trägt im vorliegenden Fall die Tatvorwürfe nicht. Die Anordnung von Nachermittlungen ist nicht veranlasst."
Beweislast zu gering
Im Dezember letzten Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Jatta erhoben. Nach Auffassung der Behörde gab der Gambier bei seiner Einreise nach Deutschland einen falschen Namen und ein falsches Geburtsdatum an. Laut Anklage handle es sich bei Jatta um Bakary Daffeh, geboren am 6. November 1995.
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Für diesen Vorwurf liefert die Staatsanwaltschaft jedoch nicht genügend Beweise. Das Fazit des gerichtlichen Schreibens: "Weitere Beweismittel, die eine Überführung des Angeschuldigten ermöglichen könnten, liegen nicht vor. Nach dem Ermittlungsergebnis muss hinreichend sicher davon ausgegangen werden, dass der Angeschuldigte Bakery Jatta heißt und am 6.6.1998 geboren wurde."
Jatta-Anwalt: "Das ist ausermittelt"
Damit beendet das Amtsgericht eine jahrelange Odyssee um den Stürmer, der seit 2016 für den Hamburger SV spielt und bei den "Rothosen" ein Publikumsliebling ist. Im Zuge der Ermittlungen hatten sich viele Fans mit Jatta solidarisiert. In 134 Pflichtspielen erzielte er 17 Tore und bereitete weitere 16 vor.
"Es gibt keinerlei Tatverdacht und keinen Anlass für weitere Ermittlungen", sagte Bliwier: "Das ist ausermittelt." Die Staatsanwaltschaft kann noch Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung einlegen.