Bundestagswahl 2025 München und Nürnberg mit klaren Vorgaben für Wahlplakate
In München und Nürnberg gelten klare Fristen für die Plakatierung zur Bundestagswahl – mit besonderen Regelungen je nach Stadt.
In München und Nürnberg laufen die Vorbereitungen für die bevorstehende Bundestagswahl auf Hochtouren – auch in Bezug auf die Plakatierung von Wahlwerbung. Während in Regensburg bereits erste Wahlplakate hängen, gibt es in München und Nürnberg konkrete Fristen, die den Wahlkampf strukturieren.
In München dürfen Parteien nach der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit der Plakatierung starten, wie das Kreisverwaltungsreferat mitteilte. Ein Kompromiss ermöglicht den Beginn unmittelbar am Tag nach der Abstimmung im Bundestag. Damit will die Stadt klare Regeln schaffen, obwohl der Wahltermin noch nicht offiziell bestätigt ist.
Auch Nürnberg hat eine strikte Regelung: Hier dürfen Plakate ab dem 43. Tag vor der Wahl aufgehängt werden. Sollte der Wahltag, wie bisher geplant, auf den 23. Februar fallen, beginnt die Plakatierung am 11. Januar. Ohne einen endgültigen Termin gibt es jedoch noch keine verbindlichen Genehmigungen für Wahlwerbung. Parteien könnten zwar bereits jetzt gegen Gebühr an 25 vorgegebenen Standorten werben, doch dies bleibt eine Ausnahme.
Regionale Unterschiede bei Wahlplakaten
Die unterschiedlichen Regelungen in bayerischen Städten führen zu variierenden Strategien im Umgang mit Wahlplakaten. Während Regensburg mit einer Drei-Monats-Frist liberal agiert, setzen Städte wie Landshut und Bamberg auf restriktivere Vorgaben. In Landshut sind beispielsweise nur stadteigene Plakatständer zugelassen, die erst Wochen vor dem Wahltermin aufgestellt werden. Bamberg erlaubt kostenfreie Werbung lediglich im engen Sechs-Wochen-Fenster vor der Wahl.
Die regionalen Unterschiede spiegeln, wie dezentral der Wahlkampf in Deutschland geregelt wird. In München und Nürnberg sorgt dies für einen geordneten Startschuss, der den Parteien Planungssicherheit bietet.
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- Nachrichtenagentur dpa