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Prozess in München: Hanna S. steht wegen versuchten Mordes vor Gericht


Mutmaßliche Linksextremistin
Hanna S. muss vor Gericht: Prozess mit besonderer Bedeutung

Von dpa
04.12.2024 - 14:17 UhrLesedauer: 2 Min.
Menschen demonstrieren in Nürnberg gegen die Verhaftung von Hanna S. (Archivbild): Der Frau wird vorgeworfen, an Angriffen in Budapest beteiligt gewesen zu sein.Vergrößern des Bildes
Menschen demonstrieren in Nürnberg gegen die Verhaftung von Hanna S. (Archivbild): Im Februar beginnt vor dem Oberlandesgericht in München der Prozess gegen die mutmaßliche Linksextremistin. (Quelle: IMAGO / Moritz Schlenk)

Weil Hanna S. in Budapest eine Gruppe von Rechtsextremisten überfallen haben soll, muss sie sich Anfang 2025 vor Gericht verantworten. Die Hoffnung: Keine Auslieferung nach Ungarn.

Die in Nürnberg festgenommene mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. muss sich auf einen Prozess wegen versuchten Mordes in München einstellen. Das Oberlandesgericht habe die entsprechende Anklage der Bundesanwaltschaft unverändert zugelassen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Prozessbeginn sei für den 19. Februar 2025 geplant.

Hanna S. wird vorgeworfen, bei einem Treffen von Neonazis in Budapest, dem sogenannten "Tag der Ehre", als Teil einer Gruppe an zwei Überfällen mit Schlagstöcken, einem Hammer und Pfefferspray auf drei Menschen beteiligt gewesen zu sein. Ziel der Angriffe der mutmaßlichen Linksextremisten sollen Menschen gewesen sein, die die Gruppe für Rechtsextremisten hielt.

OLG misst Prozess besondere Bedeutung zu

Hanna S. wird auch gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Der mutmaßliche Kopf der Gruppe, Johann G., war per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden und sitzt inzwischen ebenfalls in Untersuchungshaft.

Das Oberlandesgericht misst dem Prozess eine besondere Bedeutung zu, deshalb sei der Senat für Staatsschutz zuständig. Die Überfälle könnten nach Auffassung des Gerichts "negative Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten haben". Wenn eine Gruppe aus Deutschland nach Ungarn reise, "um dort gegen aus ihrer Sicht politisch missliebige Menschen Gewalttaten zu verüben, stelle das auch das dortige staatliche Gewaltmonopol infrage", argumentierte das Gericht.

Hoffnung: Prozess könnte mögliche Auslieferung verhindern

Die mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe teilen nach Ansicht der Bundesanwaltschaft eine militante linksextremistische Ideologie und lehnen den demokratischen Rechtsstaat ab. Ihnen werden demnach mindestens fünf Attacken auf Menschen zugerechnet, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum zuzuordnen waren. Hanna S. war am 6. Mai in Nürnberg festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Unterstützer von Hanna S., darunter der Linken-Europaabgeordnete Martin Schirdewan, hatten zuletzt öffentlich gefordert, dass die deutsche Justiz ein Verfahren in dem Fall eröffnen solle – aus Angst vor einer Auslieferung der Frau nach Ungarn. Die Hoffnung sei, dass bei einem Prozess in Deutschland ein mögliches Auslieferungsgesuch Ungarns ins Leere laufe.

Haftbedingungen in Ungarn teilweise nicht menschenwürdig

Die Haftbedingungen dort seien nicht mit denen in anderen EU-Ländern zu vergleichen und teilweise nicht menschenwürdig, sagte Schirdewan nach einem Besuch bei Hanna S. in der U-Haft. Ein fairer Prozess sei wegen politischer Eingriffe in die Justiz nicht gesichert.

Nach Angaben des Oberlandesgerichts sind für den Prozess zunächst 24 Verhandlungstermine geplant. Ein Urteil wäre demnach Ende Juni 2025 zu erwarten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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