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Zirndorf: Bestatter mit übler Masche erwischt – Urteil


Mehrjährige Haftstrafe
Bericht: Bestatter mit übler Masche erwischt – Urteil

Von t-online, pb

Aktualisiert am 15.08.2024Lesedauer: 1 Min.
Grabfigur auf einem Friedhof (Symbolfoto): Ein Bestatter aus Zirndorf ist am Mittwoch wegen Urkundenfälschung verurteilt worden.Vergrößern des Bildes
Grabfigur auf einem Friedhof (Symbolfoto): Ein Bestatter aus Zirndorf ist am Mittwoch wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt/imago)
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Immer wieder hat ein Bestatter aus Zirndorf Menschen ausgenutzt, die sich auf ihren Tod vorbereitet haben. Nun wurde er dafür verurteilt.

Das Amtsgericht Fürth hat einen Bestatter zu drei Jahren Haft verurteilt. Wie die "Nürnberger Nachrichten" berichten, wurde der 41-jährige Mann aus Zirndorf der Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug in sechs Fällen sowie der Unterschlagung für schuldig befunden.

Der Verurteilte hatte laut dem Bericht mithilfe gefälschter Sterbeurkunden rund 30.000 Euro von Treuhandkonten seiner Kunden erbeutet. Die Kunden hatten für den Fall ihres Todes Treuhandkonten bei dem Mann hinterlegt, damit mit diesen Geldern nach ihrem Ableben die Kosten der bereits geplanten Beerdigung übernommen werden kann – so sollten die Angehörigen entlastet werden.

Vermeintlich Toter wollte Geld abheben – dann flog alles auf

Der Fall kam ans Licht, als ein vermeintlich verstorbener Kunde Geld von seinem regulären Konto abheben wollte. Seine EC-Karte wurde eingezogen, da er für die Bank bereits als tot galt. Bei der anschließenden Ermittlung fand die Polizei auf dem Laptop des Bestatters mehrere gefälschte Sterbeurkunden, das Treuhandkontengeld von sechs Menschen soll der Mann dem Bericht zufolge dann tatsächlich für sich genutzt haben.

Vor Gericht gestand der Angeklagte, das ergaunerte Geld nicht zur Tilgung seines massiven Schuldenbergs, sondern für einen Urlaub und eine neue Kameraausrüstung verwendet zu haben.

Besonders schwer wog, dass der Bestatter nur drei Tage nach seiner Entdeckung erneut straffällig wurde. Er unterschlug 2300 Euro Bargeld, die ein Kunde für eine Beerdigung bezahlt hatte, und kaufte davon Weihnachtsgeschenke. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das betroffene Bestattungsinstitut hat die Treuhandkonten aus eigenen Mitteln wieder aufgefüllt.

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