Verbotszone am Wochenende Immer mehr Waffen am Bahnhof: Polizei greift durch
Die Polizei reagiert auf die Kriminalität am Hauptbahnhof: Am Wochenende tritt eine neue "erforderliche" Maßnahme in Kraft.
Am kommenden Wochenende sind Waffen und andere gefährliche Gegenstände am Nürnberger Hauptbahnhof verboten, wie die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mitteilt. Dieses vorübergehende Verbot wird von der Bundespolizei von Freitag, 22. März, um 6 Uhr, bis zum Sonntag, 24. März, um 6 Uhr ausgesprochen. Es zielt darauf ab, das "Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art" zu untersagen.
Der Nürnberger Hauptbahnhof ist bekanntermaßen ein Brennpunkt für Kriminalität. Nach Angaben des Deutschen Bundestages gehörte er im Jahr 2022 zu den drei Bahnhöfen in Deutschland mit der höchsten Anzahl an Sexualdelikten, Gewaltverbrechen und Eigentumsdelikten. Die lokale Bundespolizeiinspektion hat im selben Jahr dort 276 Fälle registriert, bei denen gefährliche Gegenstände mitgeführt oder benutzt wurden – eine Steigerung von rund 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr. "Daher ist die geplante Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich", teilt die Bundespolizei mit.
Kein konkreter Anlass für eine Waffenverbotszone
Laut einer Sprecherin der Bundespolizei gibt es jedoch keinen spezifischen Anlass für das bevorstehende vorübergehende Verbot am kommenden Wochenende. Vielmehr ist das Ziel dieser Maßnahme "der Schutz der Reisenden und Polizeikräfte sowie die Prävention und Sensibilisierung für das Thema". Ähnliche temporäre Verbote wurden bereits im Sommer des letzten Jahres am Nürnberger Hauptbahnhof sowie an anderen Standorten wie Berlin durchgesetzt.
Bereits im vergangenen Sommer hatte die Bundespolizei an einem Wochenende eine solche Allgemeinverfügung erlassen. Auch an anderen Orten, zum Beispiel in Berlin, habe es solche Vorkehrungen in der Vergangenheit gegeben, erläuterte die Sprecherin. Eine solche Maßnahme müsse aber immer besonders begründet sein.
- Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München vom 19.3.2024