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Gil-Ofarim-Prozess in Leipzig: Anwalt kritisiert Landgericht – "Schauprozess"


Vor Prozessbeginn
Anwalt von Gil Ofarim kritisiert Landgericht

Von t-online, mgr

27.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Sänger Gil Ofarim: Gegen ihn werden nun neue Vorwürfe erhoben, unter anderem geht es um Betrug.Vergrößern des Bildes
Der Sänger Gil Ofarim (Archivbild): Der Prozess gegen ihn beginnt am 7. November. (Quelle: Niehaus/imago-images-bilder)

Vor Gil Ofarims Prozess brodelt es schon wieder: Der Verteidiger des Musikers kritisiert diesmal die Gerichtsbesetzung als "völlig unverhältnismäßig".

Wenige Tage vor Beginn des Prozesses hat der Verteidiger von Gil Ofarim die Zusammensetzung des Gerichts scharf kritisiert. Im Oktober 2021 hatte Ofarim in einem viralen Video behauptet, dass ein Mitarbeiter eines Leipziger Hotels ihn dazu aufgefordert hätte, seine Kette mit dem Davidstern abzunehmen, um einchecken zu können. Der Musiker erstattete daraufhin Anzeige. Der Hotelmitarbeiter wehrte sich jedoch und reichte seinerseits eine Anzeige wegen Verleumdung ein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 41-jährigen Musiker zudem falsche Verdächtigung sowie falsche Versicherung an Eides statt vor.

Die Verteidigung kritisierte nun, dass ein solches Ehrdelikt vor einer großen Strafkammer des Landgerichts verhandelt werde. "Diese ist grundsätzlich nur bei einer Straferwartung von vier bis 15 Jahren Freiheitsstrafe zuständig", sagte der Münchner Rechtsanwalt Alexander Stevens der "Leipziger Volkszeitung" (LVZ) am Freitag.

Vorwurf: Gil Ofarim würde eine Rechtsmittelinstanz entzogen

Das Landgericht habe mitgeteilt, dass man in der normalen Besetzung der Strafkammer mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen verhandeln werde. Hinzu komme noch ein dritter Berufsrichter. Dies sei eine Gerichtsbesetzung wie bei Mord- und Totschlagsverfahren. "Abgesehen von dieser völligen Unverhältnismäßigkeit und der Sorge, dass unser Mandant hier zum bloßen Objekt eines Schauprozesses gemacht wird, hat dies auch erhebliche rechtliche Konsequenzen", so Stevens weiter.

Dem Anwalt zufolge wird Ofarim durch die Übergehung seines gesetzlich zuständigen Richters, eines Einzelrichters am Amtsgericht, eine komplette Rechtsmittelinstanz genommen. "Wenn Prozesse am Landgericht als Eingangsgericht beginnen, gibt es nur noch das Rechtsmittel der Revision – und, anders als beim Amtsgericht – kein vorgeschaltetes Rechtsmittel der Berufung", führte der Anwalt in der LVZ aus.

Bei einer Berufung wird ein Strafprozess nochmals komplett von vorne aufgerollt, während bei einer Revision keine Tatsachen mehr überprüft werden. Das Landgericht hatte schon vor einem Jahr in Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft seine Zuständigkeit bejaht – "aufgrund der besonderen Bedeutung der Sache". Der Prozess soll am 7. November beginnen.

Verwendete Quellen
  • lvz.de: Vor Prozess in Leipzig: Ofarim-Verteidiger kritisiert Gerichtsbesetzung (kostenpflichtig)
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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