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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Missbrauchsprozess in Köln 35-Jähriger wegen Zungenküssen mit Mädchen angeklagt
In Köln steht ein 35-Jähriger vor Gericht. Er soll die elfjährige Tochter seiner Cousine schwer missbraucht haben. Laut seiner Verteidigerin stimmten die meisten Vorwürfe.
Das Ausmaß der Taten, für die ein 35-jähriger Troisdorfer vor dem Kölner Landgericht angeklagt ist, spiegelte sich im Gesichtsausdruck eines Schöffen: Mit einer entsetzten Miene hörte der Laienrichter zu, als die Staatsanwältin die Anklage verlas. Der Angeklagte soll mehrfach die Tochter seiner Cousine schwer missbraucht haben. Das Kind war zum Tatzeitpunkt elf Jahre alt.
Gelegenheiten zum Missbrauch soll für den 35-Jährigen dadurch entstanden sein, dass er mehrmals auf das Mädchen und ihren drei Jahre jüngeren Bruder aufpasste.
Dazu suchte er die Geschwister in der Wohnung ihrer Mutter auf. Bei einem dieser Treffen soll er der Elfjährigen heimlich ein Smartphone gegeben haben. Damit seien, so die Staatsanwältin, Liebesbekundungen und Bilder zwischen dem erwachsenen Mann und dem Kind ausgetauscht worden.
Prozess in Köln: Zungenküsse mit Minderjährigen
In der Folge sei es dann zwischen Februar und April 2021 zu Zungenküssen und in zwei weiteren Fällen zu schwerem sexuellem Missbrauch gekommen. In einer dieser Situation soll das Kind durch einen vorherigen Schwindelanfall während des Missbrauchs körperlich eingeschränkt gewesen sein.
Als vierte Tat legt die Staatsanwaltschaft dem Mann zur Last, dass er pornographische Bilder des Mädchens auf seinem Smartphone gehabt haben soll. Der ursprünglich aus Troisdorf stammende Mann lebte bis zu seiner Inhaftierung in Meschenich.
Derzeit sitzt er wegen der Tatvorwürfe in Untersuchungshaft. "Im Großen und Ganzen treten wir dem Tatvorwurf nicht entgegen", kündigte Verteidigerin Funda Bıçakoğlu an. "Das meiste stimmt."
Details wolle ihr Mandant aber noch genauer aus seiner persönlichen Sicht darlegen. Das soll am nächsten Verhandlungstag stattfinden, der für den 20. Oktober angesetzt ist. Das Urteil ist für den 17. November anberaumt.
- Beobachtungen im Gerichtssaal