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Köln: Angeklagte beschwert sich vor Gericht über Bedingungen in U-Haft


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Beschwerde über Schlafmangel
Angeklagte ist empört über Bedingungen in U-Haft


27.08.2021Lesedauer: 3 Min.
Justizvollzugsanstalt in Köln Ossendorf (Archivbild): Die Frau hat vor Gericht angegeben, alle 15 Minuten geweckt zu werden.Vergrößern des Bildes
Justizvollzugsanstalt in Köln Ossendorf (Archivbild): Die Frau hat vor Gericht angegeben, alle 15 Minuten geweckt zu werden. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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In der Kölner Untersuchungshaft sitzt eine zweifache Mutter, die versucht haben soll, ihren Schwiegervater zu vergiften. Im Prozess hat sie sich nun über ihre Haftbedingungen beschwert.

Eine zweifache Mutter, der die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vorwirft, hat sich vor dem Landgericht über ihre Haftbedingungen beschwert: Nachdem sie von einer Jahre zurückliegenden depressiven, suizidalen Phase berichtet hat, werde sie jetzt so engmaschig überwacht, dass sie nicht länger als 15 Minuten am Stück schlafen könne.

"Was soll ich tun? Ich soll hier die Wahrheit sagen, also sage ich die Wahrheit. Und jetzt kann ich nicht mehr länger als eine Viertelstunde schlafen", klagte die 41-jährige Immobilienmaklerin vor dem Landgericht. Die Frau ist in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Köln-Ossendorf inhaftiert, weil ihr vorgeworfen wird, dass sie versucht hat, ihren Schwiegervater mit Insulin zu vergiften.

Ärztin ordnet regelmäßige Kontrollen an

In einer umfangreichen Aussage zu ihrer persönlichen Vorgeschichte war sie unter anderem darauf eingegangen, dass sie vor vielen Jahren depressiv und suizidal war. Daraufhin wurde offenbar eine engmaschige Überprüfung der zweifachen Mutter veranlasst. Die Anstaltsärztin habe regelmäßige Kontrollen angeordnet.

Außerdem wolle sie eine psychiatrische Stellungnahme haben, bevor diese aufgehoben würden, so der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer. Die Angeklagte, sichtlich angefasst, berichtete, dass die Verantwortlichen im Gefängnis ihrerseits die Verantwortung auf das Gericht schöben: "In der JVA sagte man mir: 'Uns blieb nichts anderes übrig, nachdem der Richter so eine Welle gemacht hat.'“

"Völlige Sinnentleerung"

"Sie ist getroffen von der Maßnahme und sie empfindet es als etwas gegen sie", so Strafverteidiger Jürgen Graf. Seine Mandantin habe schon unmittelbar nach Haftantritt acht Monate lang eine extreme soziale Isolation hinnehmen müssen. Erst kürzlich seien die Bedingungen gelockert worden. Sie habe zum Beispiel stricken lernen dürfen.

"Das gab ihr wenigstens ein bisschen Beschäftigung. Jetzt hat man ihr all das wieder weggenommen", so der Verteidiger. Seine Mandantin empfinde es als völlige Sinnentleerung. "Sie hat Angst, dass das wieder so lange geht. Das nur, um es einzuordnen", erklärte er dem Gericht. Der Vorsitzende Richter zeigte sich davon ungerührt: "Es sind schon Dinge passiert, wir sind besorgt um sie."

"Krankheiten weglächeln"

Im weiteren Verlauf des Verhandlungstages beschäftigte sich die Kammer weiter mit der persönlichen Vorgeschichte der Angeklagten. Diese hatte bereits vorher in mehrstündigen Aussagen Rede und Antwort über ihre Familiengeschichte gestanden.

Nun schilderte sie, wie sie zwischen ihrer Kindheit und dem jungen Erwachsenenalter zahlreiche Behandlungen und Operationen über sich ergehen lassen musste. "Ich habe mir angewöhnt, meine Krankheiten als eine Begebenheit zu sehen, die ich weglächele oder versuche, sie durch den einen oder anderen Witz zu kaschieren", erklärte die Frau.

Frage des Richters "grenzwertig"

Die Fassung verlor sie, als der Vorsitzende sie auf ihren Vater ansprach und Bezug nahm auf Aussagen, die sie während eines klinischen Aufenthaltes gemacht hatte. "Das Sie das hier vor Publikum vortragen, finde ich grenzwertig", so die 41-Jährige. Dennoch entschloss sie sich zu einer öffentlichen Aussage.

Weinend beschrieb sie, dass ihr Vater gegenüber ihr und ihren Geschwistern sehr streng gewesen sei, insbesondere, wenn es um schlechte schulische Leistungen ging. Umso mehr sei sie stolz und dankbar, mit ihrem Mann jemanden gefunden zu haben, der ihren Kindern ein sehr guter, liebevoller Vater sei. Nach der Trennung ihrer Eltern habe sie selbst zu ihrem Vater kaum noch Kontakt gehabt: "Deswegen finde ich die Situation jetzt für meine Kinder so schlimm. Weil ich weiß, wie schlimm es ist, wenn plötzlich ein Elternteil fehlt."

Frau streitet Vorwürfe weiterhin ab

Die Kinder der Angeklagten sind im Kindergarten- und Grundschulalter. Beim Prozessauftakt hatte der Staatsanwalt der Frau in Aussicht gestellt, dass sie ihre Kinder ohne ein Geständnis nicht werde aufwachsen sehen.

Die Maklerin bestreitet jedoch die Vorwürfe: Nach ihrer Aussage war ihr Schwiegervater, ein Arzt, im Besitz von Morphin und hatte, bevor er bewusstlos aufgefunden wurde, mehrfach Andeutungen dazu gemacht, auf keinen Fall als Pflegefall enden zu wollen.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Hauptverhandlung
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