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Köln: Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs – Kontaktaufnahme am FKK-Strand


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Vier Jahre Haft
Pädophiler suchte Opfer an Düsseldorfer FKK-Strand


16.08.2021Lesedauer: 3 Min.
Die Liegewiese am Unterbacher See in Düsseldorf (Symbolbild): An einem FKK-Strand lernte der Mann sein späteres Opfer kennen.Vergrößern des Bildes
Die Liegewiese am Unterbacher See in Düsseldorf (Symbolbild): An einem FKK-Strand lernte der Mann sein späteres Opfer kennen. (Quelle: Hans Blossey/imago-images-bilder)

Ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann knüpfte während des offenen Vollzugs an einem FKK-Strand Kontakt zu einem Vater, dessen Sohn er später missbrauchte. Dafür wurde er nun vor dem Kölner Landgericht erneut verurteilt.

In Köln ist ein 59-Jähriger wegen vier Fällen von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte sich mit einem anderen Mann angefreundet und im weiteren Verlauf dessen Sohn mehrfach missbraucht. Erstmals kennengelernt hatte der Mann sein späteres Opfer an einem FKK-Strand.

Mit deutlichen Worten beendete Christoph Kaufmann, Vorsitzender Richter der 2. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht, das Verfahren gegen einen 59-Jährigen aus Leichlingen (Rheinisch-Bergischer Kreis): "Wenn wir uns hier noch einmal wiedersehen sollten, und es kann auch nur, wie Sie sagen, 'Rumspielen' gewesen sein, werden Sie nicht an einem Unterbringungsverfahren vorbeikommen." Der einschlägig vorbestrafte Mann wurde wegen erneuten schweren Kindesmissbrauchs verurteilt. Die Kontakte, aus denen die Taten resultierten, hat er noch während einer Haftstrafe aufgebaut, die zum offenen Vollzug ausgesetzt war.

"Am ersten Tag haben Sie hier noch gesagt: 'Ich habe mir nichts vorzuwerfen! Das Nacktsein mag falsch gewesen sein, aber ich habe den Jungen nicht angefasst.' Das Geständnis, das Sie am zweiten Verhandlungstag abgelegt haben, kam verdammt spät. Da haben Sie die allerletzte Ausfahrt genommen, um die Karten auf den Tisch zu legen", mahnte der Richter.

Prozess in Köln: "Ein trauriger Junge aus prekären Verhältnissen"

Die Taten haben sich zwischen 2018 und 2020 ereignet. Das Opfer war zu diesem Zeitpunkt zwischen neun und elf Jahre alt. "Er hatte auch ohne den Missbrauch schon sein Päckchen zu tragen", stellte Kaufmann klar: "Ein armer Junge, vernachlässigt und traurig, der aus prekären Verhältnisse kommt und wenig spricht."

Kennengelernt hatte der Angeklagte das Kind und dessen Vater im Jahr 2017 – am FKK-Strand des Düsseldorfer Unterbacher Sees. Der Richter ordnete in seiner Urteilsbegründung ein, wie zu jenem Zeitpunkt die Lebensverhältnisse des heute 59-Jährigen waren: Dieser war 2012 vor dem Landgericht Bonn wegen Kindesmissbrauchs und intensiver pädophiler Internet-Aktivitäten zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Ab 2016 durfte er in den offenen Vollzug, 2017 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen.

"Schon während des offenen Vollzuges haben Sie den FKK-Strand aufgesucht", so Kaufmann: "Mit der Entscheidung, an diesen Strand zu gehen statt an einen normalen Strand, fängt es schon an." Hintergedanken beim Vorgehen des pädophilen Mannes seien offensichtlich: "Das belegt auch die abschirmende Fassade, die Sie errichtet haben." So habe der Mann nach der Haftentlassung seiner Bewährungshelferin gegenüber zwar erwähnt, dass er mit einem Freund nach Holland zum Campen fahre, aber nicht, dass dessen kleiner Sohn dabei sei. Er habe sogar behauptet, eine sexuelle Beziehung zu einer erwachsenen Frau zu haben, was nicht stimmte.

Mit-Patient brachte den Fall zur Anzeige

Mehrfach soll es in der Leichlinger Wohnung des Angeklagten und am Düsseldorfer Wohnsitz von Vater und Sohn Kontakte gegeben haben, bei denen beide Männer und der Junge vollkommen nackt waren: "Sie wollten uns das als normal darstellen – kann man so sehen, muss man aber nicht so sehen", so Kaufmann.

Mehrfach soll es dann zu Übergriffen gekommen sein, was dadurch begünstigt wurde, dass der Angeklagte seinen Nudismus auch dann praktizierte, wenn er über Nacht auf das Kind aufpasste, während dessen Vater aus beruflichen Gründen unterwegs war. Eine IT-Auswertung soll ergeben haben, dass der Mann sich in dieser Zeit auch online um Video-Sex-Chats mit Kindern bemühte: "Vor dem Hintergrund Ihrer Vorstrafe eine besondere Sauerei, aber das war nicht angeklagt und ist daher nicht Gegenstand des Verfahrens", so Richter Kaufmann.

Bekannt wurden die Taten des Mannes offenbar durch die anonyme Anzeige eines Mannes, der mit ihm in der Sozialtherapie gewesen war. Dieser benannte in einem Brief den Wohnort sowie die Vornamen von Vater und Sohn. Dennoch dauerte es, bis die Ermittler die Familie identifiziert hatten, denn der Mann hatte in seinem Brief einen der Namen mit C statt mit K geschrieben. "Auf diese kriminalistisch naheliegende Idee ist man nach acht Monaten gekommen", grollte Kaufmann.

In einer mehrstündigen Aussage hatte der Junge den Angeklagten belastet und sich dabei gegen dessen Behauptung gewehrt, selbst sexualisiertes Verhalten gezeigt zu haben. "Er zog sich in sein Zimmer zurück, weil er Playstation spielen wollte. Dass Sie das anders gedeutet haben, sagt nichts über das Kind, aber viel über Sie“, so der Vorsitzende zu dem 59-Jährigen.

Der Angeklagte muss nun auch die Kosten tragen, die dem Jungen dadurch entstanden sind, dass er im Verfahren als Nebenkläger anwaltlich vertreten war.

Verwendete Quellen
  • Teilnahme an der Gerichtsverhandlung
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