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Köln: Paar wegen Kindesmissbrauch im Zelt angeklagt – Bewährungsstrafe


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"Wenige Wochen später straflos"
Bewährungsstrafe in ungewöhnlichem Missbrauchsfall


07.07.2021Lesedauer: 3 Min.
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Marc Donay beim Prozessbeginn: Der Vorwurf der Vergewaltigung sei unberechtigt gewesen, urteilte das Gericht.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Marc Donay beim Prozessbeginn: Der Vorwurf der Vergewaltigung sei unberechtigt gewesen, urteilte das Gericht. (Quelle: Johanna Tüntsch)

Der Vorwurf wog schwer: Ein Paar soll ein 13-jähriges Mädchen in einem Zelt am Rheinufer vergewaltigt haben. Doch der Mann und die Frau kommen auf Bewährung frei, urteilte das Kölner Landgericht.

Schwerer sexueller Missbrauch im minder schweren Fall: Wie das zusammenpasst, erklärte am Mittwoch der Vorsitzende der zweiten Großen Strafkammer, Christoph Kaufmann. "Es ist ein eklatanter Ausnahmefall und die sehr seltene Situation, dass sich alle Beteiligten einig sind. Wir konnten das Verfahren mit außerordentlicher Geschwindigkeit nach anderthalb Tagen abschließen, das ist für unsere Kammer wirklich untypisch", so der Richter.

Dabei wog der ursprüngliche Vorwurf schwer: In einem Zelt am Rheinufer in Sürth sollte das Paar demnach eine 13-Jährige über mehrere Tage hinweg mehrfach vergewaltigt haben – in wechselnden Konstellationen. Doch der Vorwurf der Vergewaltigung hielt vor Gericht nicht stand.

"Es war, so weit man bei einem Kind davon sprechen kann, einvernehmlich", so Kaufmann. Die Geschehnisse hätten sich in einer "Atmosphäre der Gleichaltrigkeit" zugetragen: Die Angeklagten, die damals 22 Jahre alt waren, seien aufgrund schwieriger Biografien retardiert und somit noch nah an ihrer eigenen Jugend gewesen. Die betroffene 13-Jährige wiederum habe reifer gewirkt als andere Mädchen ihres Alters.

"Typisch für den Kindesmissbrauch ist der asymmetrische Kontakt", erklärte Kaufmann. Der Gesetzgeber könne nicht anders, als feste Altersgrenzen zu festzulegen: Demnach ist es strafbar, wenn Erwachsene mit Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, intim werden. "Aber schon wenige Wochen später wäre es vollkommen straflos gewesen", so der Richter. Die Beteiligten hätten sich wohl in einer von Neugier getragenen Dynamik wiedergefunden und sich ausprobieren wollen.

Prozess in Köln: Angeklagte stammen aus "Broken Home"-Situationen

Da das Verfahren nach Verlesung der Anklage unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte, hielt sich der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung mit Angaben zur Tat bedeckt. Er widmete sich jedoch den Biografien der Angeklagten: Beide kämen aus "Broken Home"-Situationen. Schwierige Patchwork-Konstellationen, Wohnungslosigkeit, Aufenthalte bei Pflegefamilien, in Heimen sowie Kinder- und Jugendpsychiatrien spielten bei beiden ebenso eine Rolle wie eigene Missbrauchserfahrungen. In der Kindheit sei der Angeklagte eingesperrt, geschlagen und zu Einbrüchen gezwungen worden.

Vor diesem Hintergrund spreche für die Angeklagten, was normalerweise eine Selbstverständlichkeit sei: dass sie weder vor dem Missbrauch der 13-Jährigen noch danach strafrechtlich in Erscheinung getreten seien. "Wenn man am Rande der Gesellschaft lebt, ist das ein hartes Leben, das oft mit Straftaten einhergeht. Dass das hier nicht der Fall ist, ist sehr untypisch", würdigte Kaufmann. Mit seinen Ausführungen warf er auch ein Schlaglicht auf einen anderen Zusammenhang: "In der Folge von Missbrauchserfahrungen geht die Sexualität oft einher mit Grenzüberschreitungen."

Kölner Landgericht: Vorwurf der Vergewaltigung war unberechtigt

Neben einer fünfmonatigen Untersuchungshaft sei den Angeklagten zugutezuhalten, dass sie seit vier Jahren in dem Bewusstsein lebten, mit Vergewaltigungsvorwürfen konfrontiert zu sein. Diese seien aber nach Einschätzung der Kammer vollkommen unberechtigt. Hintergrund für diese Annahme war ein Wechsel in der Aussage der 13-Jährigen. Diese, aufgewachsen unter ähnlichen Vorzeichen wie die Angeklagten selbst, war 2017 aus einem Heim ausgerissen und hatte sich mehrere Tage lang bei dem angeklagten Pärchen in einem Zelt aufgehalten. Unerwartet trafen sie und die Angeklagte auf ihre Mutter. Diese war darüber informiert, dass ihre Tochter gesucht wurde und schaltete die Polizei ein.

In einer ersten Vernehmung soll die 13-Jährige gesagt haben, dass sie die sexuellen Aktivitäten zwar erst nicht gewollt, sie dann aber schön gefunden habe. Erst später gab sie eine andere Darstellung zu Protokoll. Die Kammer gehe nach dem Ergebnis der Ermittlungen aber davon aus, dass das Mädchen sich in einer Rechtfertigungssituation befunden und die Dinge daher zunächst anders geschildert habe. Auch die Staatsanwaltschaft sei zu der Einschätzung gekommen, dass man hier einen minder schweren Fall annehmen könne.

Somit war es für die Urteilsfindung möglich, die Mindeststrafe von zwei Jahren zu unterschreiten: Die Kammer verhängte für beide eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Urteilsverkündung
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