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Prozess in Köln: 41-Jähriger auf Bewährung soll erneut Kind missbraucht haben


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Sicherungsverwahrung droht
Vorbestrafter Mann gesteht Missbrauch eines 8-Jährigen


Aktualisiert am 03.06.2021Lesedauer: 3 Min.
Der Angeklagte, hier neben seinem Verteidiger Dr. Peter-René Gülpen, versteckte sich vor Prozessbeginn hinter einem Aktenordner.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte, hier neben seinem Verteidiger Dr. Peter-René Gülpen, versteckte sich vor Prozessbeginn hinter einem Aktenordner. (Quelle: Johanna Tüntsch)
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Er war bereits wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft und auf Bewährung frei – dann soll er erneut einen 8-Jährigen missbraucht haben. Deshalb ist ein 41-Jähriger in Köln angeklagt. Ihm droht die Sicherungsverwahrung.

Es war ein Moment höflicher Zuvorkommenheit, der charakteristisch ist für den Umgang von Richter Christoph Kaufmann, dem Vorsitzenden der zweiten Großen Strafkammer am Landgericht Köln, mit den Menschen, die als Angeklagte vor ihm stehen: "Wenn Sie eine FFP2-Maske tragen möchten, halten wir eine für Sie bereit", bot er dem 41-Jährigen an, der mit einer normalen medizinischen Maske aus der Haft vorgeführt worden war. Dieser hob jedoch nur wortlos die Hand, um zu dokumentieren, dass er über eine solche bereits verfüge, sie aber nicht trage.

Auch im Folgenden waren die Formulierungen des Vorsitzenden, bei aller inhaltlicher Kompromisslosigkeit, immer wieder von auffallender Höflichkeit geprägt. "Wir haben Zeit. Wir interessieren uns für das Geschehen, auch für das, was in Ihnen passiert ist, für Ihre Gefühle", erläuterte er dem breitschultrigen Mann, der in schwarzer Kapuzenjacke vor ihm saß, und ermutigte ihn so zum Sprechen über eine Tat, die umso folgenschwerer ist, als der Angeklagte einschlägige Vorstrafen hat.

"Innerhalb der letzten fünf Jahre ist der Angeklagte wegen einer solchen Tat verurteilt worden. Infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten ist er für die Allgemeinheit gefährlich", hatte Staatsanwalt Jonathan Kirchner in der Anklage geäußert.

USB-Stick mit Kinderpornografie "gefunden"

"Es wird Sie wenig überraschen: Mein Mandant wird die Taten einräumen", hatte Strafverteidiger Dr. Peter-René Gülpen angekündigt, bevor der 41-Jährige aus dem sachsen-anhaltinischen Sangershausen selbst das Wort ergriff. Dieser bestätigte, im Juni 2017 einen Jungen missbraucht zu haben, der weitläufig mit einem Bekannten von ihm verwandt ist. Das Kind, das er von klein auf kannte, war damals acht Jahre alt. Der Angeklagte filmte die Tat und behielt die Videodatei, die er in einem Ordner abspeicherte, dessen Name nahelegt, dass es in gleicher Konstellation zwei weitere Taten gegeben haben könnte. Letzteres bestritt der 41-Jährige jedoch.

Zur Erklärung, warum die Datei unter einem so bezeichnenden Namen abgelegt sei, sagte er: Er habe einen USB-Stick gefunden, ihn mitgenommen und angesehen. Darauf sei Kinderpornografie mit kleinen Jungen zu sehen gewesen, die entsprechend benannt gewesen sei. Das sei aber unabhängig davon, dass er selbst bereits wegen Missbrauchs aufgefallen war. "Das ist ein seltsamer Zufall", kommentierte dazu selbst sein Anwalt halblaut mit fragendem Unterton.

Richter Kaufmann wurde deutlicher: "Es ist Ihr Privileg als Angeklagter: Sie dürfen uns anlügen. Ob wir Ihnen das abkaufen? Ich sage offen, ich sehe ein dickes Fragezeichen daran." Die Beteuerung des 41-Jährigen, wenn es so sei, würde er es zugeben, quittierte Kaufmann mit den Worten: "Wir machen hier die Erfahrung, dass Dinge zugegeben werden, wenn die Beweislage knallhart ist." Ansonsten würde abgestritten.

"Für mich ein erlebnisreicher Tag"

Was der Angeklagte zugab, war der Umstand, dass er bereits im Vorfeld über einen Missbrauch des Jungen nachgedacht oder diesen zumindest gedanklich zu einem Objekt seiner Fantasien gemacht hatte: "Ich habe vorher schon daran gedacht, aber immer gedacht: Das geht nicht, das darf nicht passieren. Ich habe ihn betrachtet, aber normal mit ihm gespielt, zum Beispiel Brettspiele."

Auf die Zusammenkunft mit der Familie des Kindes am Pfingstwochenende 2017 habe er sich gefreut: "Es sollte für mich ein erlebnisreicher Tag werden." Seine damalige Lebenssituation sei geprägt gewesen von Geldsorgen, Hoffnungslosigkeit und Eintönigkeit. Auch Drogenkonsum habe eine Rolle gespielt. So will er am Tattag bereits zum Frühstück zwei bis drei Flaschen Bier getrunken und weitere Drogen konsumiert haben.

Zum Missbrauch sei es aus einem ganz gewöhnlichen Spiel mit dem Kind heraus gekommen: "Wir haben gerauft." Der Körperkontakt habe ihn dann aber in Erregung versetzt. "Abends habe ich die Tat aber schon bereut", sagte er: "Ich wusste mit Blick auf meine Bewährung, dass ich schon versagt hatte."

Insgesamt sind zur Klärung des Sachverhaltes sechs Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird für den 17. Juni erwartet. Für den Angeklagten steht aufgrund von zwei vorherigen Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern die Unterbringung in der Sicherugsverwahrung im Raum.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Gerichtsverhandlung
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