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Verfahren in Köln eingestellt: Pfandbetrüger kommt mit blauem Auge davon


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500.000 Euro Schaden
Pfandbetrüger kommt mit blauem Auge davon – Deal verhandelt


Aktualisiert am 26.01.2021Lesedauer: 3 Min.
Verteidiger Dr. Jürgen Graf (r.) mit seinem Mandanten: Die Verhandlung endete mit einem Deal.Vergrößern des Bildes
Verteidiger Dr. Jürgen Graf (r.) mit seinem Mandanten: Die Verhandlung endete mit einem Deal. (Quelle: Johanna Tüntsch)
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In Köln stand ein 52-jähriger Gastronom erneut vor Gericht. Er soll an einem spektakulären Pfandbetrug beteiligt gewesen sein. Doch nun wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt – unter einer Bedingung.

Weil er eine Geldauflage nicht bezahlt hat, musste ein Pfandbetrüger zum zweiten Mal vor Gericht. Nun wurde das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt – da er in Düsseldorf bereits wegen ähnlicher Taten auf Bewährung verurteilt wurde.

Den Trick mit den Pfandflaschen kannten Kinder früher überall dort, wo etwa Kioskbetreiber ihr Leergut hinter dem Büdchen sammelten: In einem unbeobachteten Moment schnappte man sich ein oder zwei leere Flaschen aus einer der Kisten, reichte sie vorne über die Theke und ergaunerte auf die Weise ein paar Pfennige. Ein Pfandbetrug in deutlich größerem Stil wurde 2019 vor dem Kölner Landgericht verhandelt und am Dienstag noch einmal aufgegriffen.

Drei Männer, die selbst im Getränkehandel tätig waren, hatten Automaten für Einwegpfand so manipuliert, dass diese für jede eingelieferte Verpackung eine Vielzahl an Datensätzen generierten – also auf dem Papier vermittelten, dass viel mehr Pfand registriert worden sei als tatsächlich geschehen. So entstand ein Schaden von rund einer halben Million Euro.

Im April 2019 waren dafür zwei der Männer zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der dritte (52), der weniger maßgeblich am Geschehen beteiligt war, erreichte die Einstellung seines Verfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages von 6.000 Euro. Diesen blieb der gelernte Gastronom jedoch schuldig, womit die Einstellung hinfällig wurde: Nun stand er deshalb erneut vor Gericht.

PET-Flaschen und Dosen mehrfach abgerechnet

Während der Oberstaatsanwalt minutenlang die Auflistung der einzelnen Betrugsfälle verlas, wippte der Angeklagte unruhig mit den Füßen, legte gelegentlich auch den Kopf in den Nacken und sah mit hochgezogenen Augenbrauen zur Decke des Saals. Der Vorwurf: Er sollte seinen beiden Komplizen 2014 mindestens 20 Scheinrechnungen über die vermeintliche Entsorgung von Pfand ausgestellt haben. Mal war dabei von 4,6 Tonnen PET-Flaschen die Rede, mal von 8,4 Tonnen, während die Menge an Metall, also Getränkedosen, immer etwa um 16 Tonnen schwankte.

"Ende November wurde in Düsseldorf ein ähnlicher Sachverhalt zur Anklage gebracht. Sie wurden dort zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt", so die Vorsitzende, die außerdem erklärte: Käme die Kammer in Köln zu einem Urteil, dann müsse sie dieses mit dem Urteil aus Düsseldorf zusammenziehen.

So käme man möglicherweise zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von über zwei Jahren, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die juristische Schwierigkeit dabei: Gegen das Düsseldorfer Urteil ist der Angeklagte in die Revision gegangen, womit zunächst unklar war, wie dieses Verfahren ausgehen würde.

Es kommt zum Deal

"In der Kammer haben wir das lange diskutiert und können uns eine Einstellung nach 154 vorstellen", so die Vorsitzende. Die Einstellung eines Verfahrens ist nach Paragraph 154 der Strafprozessordnung dann möglich, wenn das zu erwartende Urteil neben einem anderen zu erwartenden Urteil nicht stark ins Gewicht fällt.

Eine Bedingung gebe es für eine solche Einstellung allerdings, so die Richterin: "Die Kammer ist dazu nur bereit, wenn das Düsseldorfer Urteil rechtskräftig wird." Voraussetzung sei also, dass der Angeklagte die Revision zurücknehme. Außerdem müsse der Staatsanwalt dies alles erst beantragen. Dieser war jedoch offenbar auch willens, eine unkomplizierte Lösung zu finden: "Wenn die Revision zurückgenommen wird, stelle ich den Antrag", erklärte er.

Der Angeklagte und sein Verteidiger standen somit vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder die Revision in Düsseldorf zurückzunehmen und eine Bewährungsstrafe rechtskräftig werden zu lassen, dafür aber die weitere Strafverfolgung in Köln zu vermeiden – oder darauf zu spekulieren, dass sowohl das Düsseldorfer Revisionsverfahren ein milderes Urteil als das aktuelle ergäbe als auch darauf, dass das Verfahren in Köln für den 52-Jährigen glimpflich ausginge.

Der Verteidiger des Angeklagten deutete an, weswegen es in Düsseldorf Hoffnung auf einen anderen Ausgang gegeben habe: Es habe bei dem Pfandbetrüger-Netzwerk zwei Hinterleute gegeben, die in Düsseldorf nicht adäquat berücksichtigt worden seien.

Letztlich entschied sich der Angeklagte aber für den Spatz in der Hand: "Wir werden die Revision in Düsseldorf zurückziehen", äußerte Verteidiger Graf. Mit dem Staatsanwalt und der Kammer einigte er sich darauf, dass das Verfahren gegen seinen Mandanten ohne weitere Auflagen eingestellt werde, sobald er die entsprechenden Unterlagen vorlege.

So wird zwar die Düsseldorfer Bewährungsstrafe rechtskräftig, gleichzeitig macht der Angeklagte aber in Köln einen guten Schnitt: Die Geldauflage von 6.000 Euro, zu der er ursprünglich verpflichtet worden war, ist damit hinfällig.

Verwendete Quellen
  • Beobachtungen vor Ort
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