Hunderttausende Schaden Betrug mit Einwegflaschen vor Gericht
Köln (dpa) - Sie sollen Pfandautomaten manipuliert und so hohe Summen ergaunert haben: Wegen besonders schweren Betrugs stehen seit Mittwoch zwei Männer vor dem Kölner Landgericht.
Die beiden 44 und 54 Jahre alten Geschäftsführer eines Getränkemarktes sollen zwei Rücknahmeautomaten so umgebaut haben, dass ein Schaden von rund 450.000 Euro entstand. Einem dritten Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe vor. Der 50-Jährige soll den beiden Hauptangeklagten falsche Abrechnungen über die Entsorgung von Getränkedosen und Plastikabfall ausgestellt haben.
Laut Anklage manipulierten die Angeklagten die zertifizierten Rücknahmeautomaten derart, dass die Pfandflaschen und -dosen nicht wie sonst üblich zusammengepresst wurden. Stattdessen konnte das Pfandgut "unbeschädigt entnommen und erneut in den Automaten eingelegt" werden. Und das geschah demnach viele, viele Male.
Die Kunden in dem Getränkehandel auf dem Kölner Großmarkt steckten die Flaschen nicht selbst in den Automaten, sondern gaben sie beim Personal ab. Die Mitarbeiter sollen das Leergut dann auf Anweisung der beiden Geschäftsführer jeweils mehrfach in die Automaten eingegeben haben. So sollen die Angeklagten der Clearingstelle, die die Pfandausgleichszahlungen zwischen den verschiedenen Marktteilnehmern berechnet, "vielfach höhere Pfandrechnungen" ausgestellt und dadurch "vielfach höhere Ausgleichszahlungen" erhalten haben.
Am ersten Verhandlungstag gaben sich die beiden Hauptangeklagten ahnungslos. Sie seien gewissermaßen Strohmänner gewesen und hätten nur pro forma die Bezeichnung "Geschäftsführer" getragen. "Ich habe mir keine Gedanken gemacht, ehrlich", sagte der 54-Jährige. "Ich war doch nicht der Chef, ich war ein ganz normaler Arbeiter." Der wirkliche Chef, der sich nach Angaben eines Verteidigers in der Türkei aufhalte, habe damals einen ungeklärten Aufenthaltsstatus in Deutschland gehabt und dort deshalb kein Geschäft führen dürfen. Für den Prozess sind bislang zwölf Verhandlungstage bis Anfang Juli geplant.
Mutmaßliche Betrügereien mit Pfandflaschen haben schon öfter Gerichte beschäftigt. Erst kürzlich hat das Düsseldorfer Landgericht den Geschäftsführer eines Getränkemarktes freigesprochen. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, durch Manipulation eines Automaten 1,8 Millionen Euro ergaunert zu haben. Letztlich kam das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass der Angeklagte nichts von dem Betrug gewusst habe. Das Bochumer Landgericht stellte im vergangenen Jahr ein Verfahren um einen Millionenbetrug gegen den Ex-Chef einer Getränkefirma ein.
Das Kölner Amtsgericht verurteilte 2016 einen Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe, der mit nur einer einzigen Pfandflasche 44 000 Euro erbeutet hatte. Laut Urteil hatte der Mann den Automaten umgebaut und dieselbe Flasche rund 180 000 Mal einlesen lassen.