Maßnahme gegen Corona Auf welchen Straßen in Köln die Maskenpflicht gilt
Wegen steigender Neuinfektionen gelten in Köln verschärfte Corona-Maßnahmen. Dazu gehört eine Maskenpflicht an Orten, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Inhaltsverzeichnis
In Köln steigen wie in ganz Deutschland die Corona-Zahlen. Deswegen hat die Stadt verschärfte Maßnahmen beschlossen, die eine Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen sollen. Neben Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, einer Sperrstunde und einer Höchstgrenze von Teilnehmenden bei Veranstaltungen gilt eine Maskenpflicht an stark frequentierten Orten.
Das sind etwa Fußgängerzonen und Einkaufstraßen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. An ihnen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. t-online beantwortet die wichtigsten Fragen zur Maskenpflicht.
Wo in Köln herrscht Maskenpflicht?
Generell gilt die Maskenpflicht in allen Handels- und Kultureinrichtungen wie Supermärkten und Theatern, in Freizeitstätten und im öffentlichen Nahverkehr. Auch in Arztpraxen und Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen Mund und Nase bedeckt werden. Ebenso in Innenräumen in Kinos, bei Konzerten und Veranstaltungen.
Was bedeutet eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum?
Das bedeutet, dass überall dort, wo der Corona-Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, Mund und Nase bedeckt sein müssen. Jeder, der zu Fuß an diesen Orten unterwegs ist, muss also eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Ab wann gilt die Maskenpflicht?
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass die Maskenpflicht bei Überschreiten von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen in Kraft tritt. In Köln war das in den vergangenen Tagen der Fall.
Welche Verstöße gegen die Maskenpflicht gibt es?
Im öffentlichen Nahverkehr werden Verstöße gegen die Maskenpflicht laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit einem Bußgeld von 150 Euro bestraft. In anderen Fällen droht ein Bußgeld von 50 Euro.
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Welche Masken sind erlaubt?
Laut Stadt Köln sind textile Barrieren, die groß genug sind, um Mund und Nase zu bedecken, ausreichend. Dazu zählen also Tücher, Schals, selbstgenähte Masken (Community Masks), gekaufte Einweg-Masken und gekaufte Stoffmasken (waschbar). Die Stadt weist darauf hin, dass keine medizinischen Masken (OP-Masken) oder FFP-Masken nötig sind, ausreichend für die Erfüllung der Maskenpflicht sind die oben genannten Materialien.
Auf welchen Straßen gilt die Maskenpflicht in Köln?
- In sämtlichen Fußgängerzonen
- In Einkaufsstraßen
- Aachener Straße (Innenstadt und Braunsfeld)
- Bonner Straße (Innenstadt und Bayenthal)
- Breite Straße
- Brüsseler Straße
- Chlodwigplatz
- Dellbrücker Hauptstraße
- Deutzer Freiheit
- Dürener Straße
- Ehrenstraße
- Eigelstein
- Hauptstraße (Rodenkirchen)
- Höninger Weg
- Kalker Hauptstraße
- Neumarkt
- Neusser Straße
- Maastrichter Straße
- Mittelstraße
- Porz Zentrum
- Severinstraße
- Sülzburgstraße/Berrenrather Straße
- Venloer Straße
- Wiener Platz/Frankfurter Straße
- Zülpicher Straße (allerdings nicht in den Abschnitten der Straße, in denen keine oder nur den örtlichen Bedarf deckende Einzelhandelsgeschäfte vorhanden sind)
- in der Altstadt (zum Beispiel im Bereich Heumarkt und Alter Markt, Salzgasse, Mühlengasse)
- auf den Kölner Ringen
- auf dem Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke
- Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch
Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?
Die Maskenpflicht gilt laut der Coronaschutzverordnung nicht für Kinder, die noch zur Schule gehen. In einzelnen Schulen in NRW können allerdings Maskenpflichten ausgerufen werden. Auch wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, ist von der Pflicht befreit, benötigt dafür allerdings ein ärztliches Attest.
- Stadt Köln: Maßnahmen ab 17. Oktober
- Stadt Köln: Mund-Nase-Bedeckung
- Land NRW: Coronaschutzverordnung – gültig bis vorerst 31. Oktober