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Köln: Wahlplakate von Olaf Scholz beschmiert – auch CDU und Grüne betroffen


Aufruf zu "Remigration jetzt"
Scholz mit Hitlerbart: Wahlplakate beschmiert

Von t-online, nfr

Aktualisiert am 28.01.2025 - 13:58 UhrLesedauer: 2 Min.
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Beschmiertes Wahlplakat in Köln. (Quelle: IMAGO/Gladys Chai von der Laage)
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In Köln wurden mehrere Wahlplakate beschädigt und beschmiert. Darunter auch ein SPD-Plakat mit einem Hitlerbart für Olaf Scholz. Der Vandalismus betrifft außerdem CDU- und Grünen-Plakate.

Die heiße Phase der Bundestagswahl hat begonnen, und wie üblich prägen Wahlplakate das Stadtbild in ganz Deutschland – auch in Köln. Doch nicht überall bleiben die Werbemittel der Parteien unversehrt. So wurden in den Stadtteilen Lövenich und Müngersdorf mehrere Wahlplakate mutwillig beschädigt und beschmiert.

Auf der Aachener Straße in Müngersdorf ist auf einem Plakat der CDU der Schriftzug "Only AfD can save Germany" zu lesen. In Köln-Lövenich wurde auf einem SPD-Plakat dem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz ein Hitlerbart gemalt. Daneben prangt mit schwarzem Edding die Aufschrift "Remigration jetzt".

Auch auf dem Verteilerkreis am Ende der Autobahn 555 zwischen Köln und Bonn wurde ein Plakat der CDU beschmiert – ebenso wie das angrenzende Wahlplakat der Grünen mit Kanzlerkandidat Robert Habeck.

Rechtliche Konsequenzen bei der Beschädigung von Wahlplakaten

Dabei ist das Beschmieren kein Kavaliersdelikt. Denn wer Wahlplakate beschädigt, bemalt oder zerstört, macht sich der Sachbeschädigung gemäß § 303 des Strafgesetzbuches strafbar. Hier drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Besonders schwerwiegend wird das Anbringen verfassungswidriger Symbole wie Hakenkreuze gewertet, was nach § 86a StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Auch der Versuch einer Sachbeschädigung ist strafbar, genauso wie die Anstiftung zu solchen Taten. Wer andere dazu auffordert, Wahlplakate zu beschädigen, muss daher ebenfalls mit den gleichen Konsequenzen wie der Haupttäter rechnen.

Auf Anfrage von t-online teilte ein Sprecher Kölner CDU mit: "Sobald uns solche Vorgänge bekannt werden, bringen wir dies im Zuständigkeitsbereich unserer Wahlkreise selbstverständlich und unverzüglich zur Anzeige."

Das Abhängen oder Mitnehmen von Wahlplakaten wird als Diebstahl gewertet, da diese Eigentum der Parteien sind. Die Strafe hierfür kann sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe betragen.

Verwendete Quellen
  • Artikel von t-online
  • Eigene Recherche
  • Bilder der Nachrichtenagentur imago
  • Anfrage bei der Kölner CDU

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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