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Köln: Nach Böhmermann-Sendung – Arne Schönbohm klagt gegen Innenministerium


Nach Böhmermann-Sendung
Schönbohm klagt gegen Innenministerium

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 23.01.2025 - 09:43 UhrLesedauer: 1 Min.
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Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm (Archivbild): Mittlerweile ist er Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. (Quelle: IMAGO/Jürgen Heinrich/imago)
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Der ehemalige BSI-Präsident Arne Schönbohm fordert 5.000 Euro Schadenersatz vom Bundesinnenministerium. Am Mittwoch wird sein Fall vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt.

Der frühere Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, hat das Bundesinnenministerium auf 5.000 Euro Schadenersatz verklagt. Die Verhandlung findet am Mittwoch um 10 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Köln statt. Schönbohm wirft seinem ehemaligen Dienstherrn eine Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht vor.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Schönbohm im November 2022 als BSI-Präsident abgesetzt. Hintergrund der Abberufung war ein Beitrag in Jan Böhmermanns Satiresendung "ZDF Magazin Royale". Darin beschuldigte Böhmermann Schönbohm, zu enge Kontakte zu einem Verein mit angeblichen Verbindungen zu russischen Geheimdiensten zu pflegen.

Faeser: Unterschiedliche Umstände haben Vertrauen erschüttert

Schönbohm wehrte sich gegen diese Vorwürfe und ist mittlerweile Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. Das Bundesinnenministerium betonte mehrfach, dass die Sendung von Böhmermann nicht alleiniger Grund für die Absetzung gewesen sei; vielmehr habe eine Reihe unterschiedlicher Umstände das Vertrauen in Schönbohm erschüttert.

Im Dezember untersagte das Landgericht München I dem ZDF mehrere Aussagen über Schönbohm aus dem "ZDF Magazin Royale". Eine Forderung nach Geldentschädigung lehnte das Gericht jedoch ab. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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