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Erzbistum Köln: Urteil über Missbrauchsklage vertagt


Neue Aspekte
Erzbistum Köln: Urteil über Missbrauchsklage vertagt

Von dpa
11.09.2024Lesedauer: 1 Min.
Durch ein Geländer sind die Spitzen des Domes zu sehen (Symbolbild): Im Klageverfahren gegen das Erzbistum Köln gibt es am Dienstag noch keine Entscheidung.Vergrößern des BildesDurch ein Geländer sind die Spitzen des Domes zu sehen (Symbolbild): Im Klageverfahren gegen das Erzbistum Köln gibt es am Dienstag noch keine Entscheidung. (Quelle: Oliver Berg/dpa)

Eine Frau, die als Kind von einem Priester schwer missbraucht worden ist, hat das Erzbistum Köln auf Schmerzensgeld verklagt. Der Urteilsspruch verzögert sich.

Im laufenden Klageverfahren gegen das Erzbistum Köln wird kommenden Dienstag (17. September) noch keine Entscheidung fallen. Das Landgericht Köln hat die mündliche Verhandlung wiedereröffnet, nachdem die Klägerseite neue Aspekte in das Verfahren eingebracht hat.

In dem Prozess fordert eine Frau 830.000 Euro Schmerzensgeld als Entschädigung für Missbrauchserfahrungen, die sie als frühere Pflegetochter eines Priesters erlitten hatte. Der betreffende Priester wurde im Februar 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem das Kölner Landgericht festgestellt hatte, dass er zwischen 1993 und 2018 neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht hatte. Die Klägerin war in den 1970er- und 1980er-Jahren Opfer des Mannes geworden.

Urteil verzögert sich: Kirche für Verbrechen mitverantwortlich?

Der zentrale Punkt des Verfahrens ist nun die Frage, ob die Kirche für die Verbrechen des Priesters mitverantwortlich gemacht werden kann. Die Anwälte der Klägerin argumentieren, dass "die Taten und das Priestertum des Mannes untrennbar miteinander verwoben" gewesen seien. Weiterhin betonen sie, dass der Missbrauchstäter seine Pflegetochter in seinem Zimmer im Priesterseminar habe übernachten lassen, was aus ihrer Sicht eine Mitverantwortung der Kirche begründe.

Das Erzbistum Köln weist diese Darstellung zurück. Auch das Gericht zeigte sich in einer mündlichen Verhandlung im Juli zunächst skeptisch gegenüber den Vorwürfen. Eine endgültige Entscheidung steht somit weiterhin aus. Das Gerichtsverfahren wird fortgesetzt, um die neuen Aspekte zu prüfen, bevor ein Urteil gefällt wird.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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