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Köln | Anwohnerparken: Gebühren steigen ab Oktober


Bewohnerparkausweis
Gebühren steigen ab Oktober – unabhängig von Autolänge

Von t-online, snh

23.07.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 95110691Vergrößern des BildesParkplatzschild in der Kölner Südstadt (Symbolbild): Anwohnerparkscheine werden im Herbst teurer. (Quelle: Christoph Hardt via www.imago-images.de/imago)

Die Gebühren für Bewohnerparkausweise in Köln steigen ab dem 1. Oktober deutlich an. Ab März 2025 wird die Höhe der Jahresgebühr zudem nach Fahrzeuglänge gestaffelt.

Bereits seit vergangenem Jahr ist bekannt, dass die Gebühren für Bewohnerparkausweise in Köln steigen werden. Nun steht ein konkreter Termin fest: Ab dem 1. Oktober werden die Preise deutlich anziehen. Der Hauptschauschuss hatte am Montag die Gebührenordnung für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen einem Eilbeschluss festgelegt. Für Autofahrer in Köln steigt die bisherige Jahresgebühr von 30 Euro auf 100 Euro – unabhängig von der Fahrzeuglänge.

Diese Regelung ist allerdings nur vorübergehend und gilt bis zum 28. Februar 2025. Ab dem 1. März 2025 tritt dann eine bereits im Dezember 2023 beschlossene und am 11. Januar öffentlich bekannt gemachte neue Gebührenordnung in Kraft, die eine Staffelung der Gebührenhöhe nach Fahrzeuglängen vorsieht.

Ab März: Jahresgebühr abhängig von Autolänge

Unterschieden werden dann drei verschiedene Fahrzeuglängenklassen, die 100 Euro, 110 Euro oder 120 Euro kosten. Kölner, die ein Auto mit einer Länge von mehr als 5,60 Meter besitzen, haben zudem ab Oktober generell keinen Anspruch mehr auf einen Bewohnerparkausweis.

Die Übergangsregelung wurde laut Stadtverwaltung eingeführt, weil die notwendige technische und organisatorische Anpassung zur Gebührendifferenzierung nach Fahrzeuglänge einen zeitlichen Vorlauf benötigt.

Ein vorsorgliches Verlängern des Bewohnerparkausweises, um Gebühren zu sparen, ist nicht möglich. Die neue Gebührenordnung legt fest, dass eine Verlängerung erst 90 Tage vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden kann. Handwerker, Hebammen, Pflegedienste, Ärzte und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind von der Erhöhung nicht betroffen.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Köln vom 23. Juli 2024 (per E-Mail)
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