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Hürth: Ermittlungen nach Zugunglück vor Abschluss


Mit zwei Toten
Zugunglück bei Hürth: Ermittlungen stehen kurz vor Abschluss

Von dpa
Aktualisiert am 20.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Zug fährt in Gruppe von Arbeitern - zwei ToteVergrößern des Bildes
Ein Zug steht auf der Bahnstrecke nahe des Unfallortes. (Quelle: Mirko Wolf/TNN/dpa/dpa-bilder)

Vor fast einem Jahr kamen bei einem Zugunglück nahe Köln zwei Arbeiter ums Leben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.

Knapp ein Jahr nach dem schweren Zugunglück mit zwei Toten in Hürth bei Köln nähern sich die Ermittlungen dem Ende. "Ich gehe davon aus, dass die Ermittlungen in überschaubarer Zeit abgeschlossen werden können", teilte ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Wann die Behörde über eine Anklageerhebung entscheidet, könne er aber noch nicht sagen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Beschuldigte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.

Bei dem Unfall Anfang Mai 2023 hatte ein Intercity-Zug zwei 27 und 31 Jahre alte Arbeiter erfasst. Sie waren sofort tot. Fünf Kollegen konnten im letzten Augenblick zur Seite springen und erlitten einen Schock. Die Männer hatten im Auftrag der Deutschen Bahn Arbeiten am Gleisbett durchgeführt. Als sie sich auf die Schienen begaben, waren sie davon ausgegangen, dass die Strecke bereits gesperrt sei – das war aber nicht der Fall.

Bei den Ermittlungen geht es im Kern um die Frage, warum die vorgeschriebenen Kommunikationsabläufe nicht funktionierten. Einer der Beschuldigten war am Unfalltag als verantwortlicher Bauüberwacher einer Ingenieurgesellschaft eingesetzt, der andere als Sicherungsposten einer Sicherheitsfirma.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind mittlerweile alle maßgeblichen Zeugen vernommen worden. "Die internen Betriebsanweisungen der betroffenen Unternehmen sind ebenso ausgewertet worden wie die sichergestellten Kommunikationsdaten der Verfahrensbeteiligten", sagte der Sprecher. Nun erhielten die Anwälte noch Akteneinsicht und Gelegenheit zur Stellungnahme.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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