Nach Urteil im Karnevalsmord Petra Nohl: Anwalt des Angeklagten legt Revision ein
Nach dem Urteil im Fall der an Karnevalssonntag im Jahr 1988 getöteten Petra Nohl hat der Beschuldigte Revision eingelegt. Jetzt entscheidet der Bundesgerichtshof.
Im Fall der 1988 ermordeten Petra Nohl gibt es eine neue Wendung. Norbert K., der Angeklagte, strebt über seinen Verteidiger Marc Piel eine Revision beim Bundesgerichtshof an. Dies wurde am Montag bekannt. Zuvor hatte das Landgericht den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt – fast auf den Tag genau 36 Jahre nach dem Verbrechen.
Verteidiger legt Revision ein
"Das angenommene Mordmerkmal der niederen Beweggründe war ein Gemisch aus sexuellem Motiv, Habgier oder einem vorangegangenen Streitgespräch", sagte Verteidiger Piel am Montag, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete. Die Richterin habe lediglich Spekulationen angestellt, mit denen sich ein Mord nicht begründen lassen könne. Der Verteidiger von Norbert K. geht daher davon aus, dass das Urteil einer Überprüfung durch den BGH nicht standhalten werde, so der "Kölner Stadt-Anzeiger".
"Cold Case" blieb lange ungeklärt
Der Fall geht auf das Jahr 1988 zurück und war lange Zeit als "Cold Case" ungeklärt geblieben. Die damals 24-jährige Petra Nohl wurde im Karnevalstrubel getötet, nachdem sie eine Diskothek besucht hatte. Ein früherer Freund von Norbert K. hatte sich erst vor einigen Jahren gemeldet und wichtige Hinweise geliefert, die zur Lösung des Falls beigetragen haben. DNA-Spuren von Hautschuppen konnten zudem dem heute 57-jährigen Angeklagten zugeordnet werden.
- ksta.de: "Kölner wehrt sich gegen Mordurteil – Anwalt hat Revision eingelegt" vom 4. März 2024
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