Bundespolizei Waffenverbotszone für Kölner Hauptbahnhof

Um auf die Gefahr von Waffen hinzuweisen, wird es an zwei Wochenenden im Januar eine Waffenverbotszone im Kölner Hauptbahnhof geben.
Eisenstangen, Teleskopschlagstöcke oder Messer: Die Bundespolizei findet regelmäßig gefährliche Gegenstände oder Waffen, die an Bahnhöfen von Passagieren mitgeführt werden. Von Juni bis November 2022 wurde in rund 180 Fällen mit Bezug zu gefährlichen Gegenständen ermittelt. Um auf die Gefahr solcher Gegenstände hinzuweisen und zu sensibilisieren, hat die Bundespolizei nun beschlossen, neue Waffenverbotszonen einzurichten.
An den Wochenenden vom 6. Januar bis zum 8. Januar sowie vom 13. Januar bis zum 15. Januar dürfen jeweils im Zeitfenster von 18:00- 02:00 Uhr keine gefährlichen Gegenstände im Hauptbahnhof griffbereit mitgeführt werden. Neben Köln gilt das auch für die Hauptbahnhöfe in Bonn, Siegen und Siegburg/Bonn.
Bei Verstoß drohen Platzverweis und Zwangsgeld
In dieser Zeit ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen, wie die Bundespolizei mitteilte. Bei Verstößen droht ein Platzverweis, ein Zwangsgeld oder die Anregung eines Hausverbots. Zudem ist mit einem Beförderungsausschluss durch die Bahn zu rechnen.
Die Allgemeinverfügung betrifft nicht nur Waffen. Auch Gegenstände, die dafür geeignet sind, schwere Verletzungen herbeizuführen, dürfen nicht griffbereit mitgeführt werden. Dazu zählen neben Küchenmesser auch Schraubenzieher und Baseballschläger.
- presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizei vom 4. Januar 2023