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Köln: Prozess um Kindesmissbrauch – Freispruch mit Beigeschmack


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"Übergriffige Momente"
Prozess um Kindesmissbrauch – Freispruch mit Beigeschmack


13.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Köln von außen: Ein 38-Jähriger wurde vom sexuellen Kindesmissbrauch freigesprochen.Vergrößern des Bildes
Landgericht Köln von außen: Ein 38-Jähriger wurde vom sexuellen Kindesmissbrauch freigesprochen. (Quelle: IMAGO/Dominik Bund)
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Vor dem Kölner Landgericht wurde ein 38-Jähriger aus Gummersbach freigesprochen. Er sollte die Freundin seiner Tochter missbraucht haben.

Mit einem Freispruch, aber keinem, der aufatmen lässt, endete vor dem Kölner Landgericht das Verfahren gegen einen 38-jährigen Gummersbacher. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Familienvater vorgeworfen, Anfang 2019 mehrfach die Freundin seiner Tochter missbraucht zu haben.

Das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt zehn, später elf Jahre alt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe vehement bestritten. Die Kammer begründete ihren Freispruch damit, dass es Unstimmigkeiten in der Aussage der Zeugin gegeben hatte, machte jedoch auch deutlich, dass sie den 38-Jährigen nicht für völlig unschuldig halte.

"Es gibt Erinnerungsfragmente, die deutlich auf einen Erlebnishintergrund hinweisen", sagte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann in seiner Urteilsbegründung. Die Kammer gehe davon aus, dass es "übergriffige Momente" gegeben habe. Konkrete Situationen seien aber nicht zu belegen.

Prozess in Köln: Abweichungen in der Beschreibung wichtiger Tatmerkmale

Im Verfahren hatte Aussage gegen Aussage gestanden – was bei Missbrauchsverfahren häufig der Fall ist. Dennoch habe hier eine besondere Situation vorgelegen, beschrieb Kaufmann, der ausführlich darauf einging, wie sich die heute 14-Jährige vor Gericht geäußert hatte.

Bei ihrer mehrstündigen Aussage habe sie zwar mehrere Taten geschildert, aber keine davon in einer Weise, die der Anklage entsprochen hätte. "Wir haben nicht die Möglichkeit, einfach den Tatort auszutauschen und zu sagen: Es wird schon diese Tat gewesen sein", so Kaufmann.

Zeit, Ort, Bild und Handlungsverlauf einer angeklagten Tat seien deren prägende Merkmale. Um ein Urteil auf eine Aussage zu stützen, dürfe es diesbezüglich keine wesentlichen Abweichungen von dem geben, was angeklagt sei. Hier sei das aber der Fall gewesen.

Richter: "Vorwurf der Verteidigung völlig neben der Sache"

"Selbst wenn wir ihre Aussage Wort für Wort glauben würden, wäre nicht in einem einzigen Fall die Identifikation der Tatvorwürfe möglich", fasste Kaufmann zusammen. Er machte jedoch auch deutlich, dass die Kammer dem Mädchen keinesfalls unterstelle, an irgendeiner Stelle bewusst gelogen zu haben, etwa um dem Angeklagten zu schädigen.

"Der Vorwurf der Verteidigung, ihre Aussage sei von Rache getragen, ist völlig neben der Sache", kritisierte er: "Das Kind hatte große Probleme, das war deutlich zu spüren. Man kann nicht sagen, das war eine bewusste Lüge, so einfach funktioniert das nicht. Warum die Aussage jetzt anders war, wissen wir nicht."

Die Vernehmung des Mädchens hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Kaufmann fasste einige Aspekte dessen zusammen, was sie geschildert hatte. Demnach belastete sie auch vor Gericht den Vater ihrer Kindergartenfreundin, sie missbraucht zu haben. Verschiedenes, wie die Schauplätze und Situationen, aus denen heraus es zu den übergriffigen Momenten gekommen sein soll, beschrieb sie nun jedoch anders. Auch habe sie zusätzlich eine ganz neue Situation ins Spiel gebracht, die zuvor nicht thematisiert worden war.

Wegen gravierender Unstimmigkeiten in der Aussage, die streckenweise offensichtlich geworden waren, sei auch der Rest der Aussage nach den Regeln des Bundesgerichtshofes nicht tragbar, so der Richter: "Wenn die Restaussage Bestand haben soll, muss ihre Qualität so hochwertig sein, dass sie über jeden Zweifel erhaben ist. Davon kann man hier nicht sprechen."

Verwendete Quellen
  • Besuch der Gerichtsverhandlung
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