Magdeburg 46 "Z"-Symbole im Zusammenhang mit Ukraine-Krieg
Das "Z"-Symbol als Unterstützung für den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ist in Sachsen-Anhalt schon vielfach festgestellt worden. Zwischen dem 24. Februar und dem 23. Mai sei es 46 Mal als Billigung von Straftaten registriert worden, teilte das Innenministerium am Mittwoch in Magdeburg mit. Zudem seien sieben Mal öffentliche Wortmeldungen, Beiträge oder Handlungen festgestellt worden, die eine Sympathie oder Verherrlichung des russischen Angriffskrieges nahelegten. Im Bereich der Polizeiinspektion (PI) Magdeburg gab es in diesem Zusammenhang 20 Strafanzeigen, die PI Dessau-Roßlau erfasste 16 Fälle, die PI Stendal 11 und die PI Halle 6.
"In Sachsen-Anhalt lassen wir keine Verherrlichung oder auch nur Billigung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf den freien, souveränen Staat Ukraine zu", erklärte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU). "Jegliche Handlungen, Äußerungen oder Symbole, mit denen bereits eine Billigung des russischen Angriffskrieges zum Ausdruck kommt, sind Straftaten und werden von der Landespolizei auch konsequent ermittelt und verfolgt." Entsprechende Symbole würden umgehend beseitigt und bei Versammlungen gar nicht erst zugelassen.
Das "Z" wird von den russischen Streitkräften und in der russischen Politik und Öffentlichkeit als Kennzeichen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges genutzt, erklärte das Innenministerium. Das Symbol stehe damit auch für mögliche Kriegsverbrechen. Wer das "Z" öffentlich im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg zeige, müsse mit einem Ermittlungsverfahren rechnen. Dazu müsse aber auch aus dem Gesamtkontext deutlich werden, dass damit ein Befürworten oder Gutheißen des russischen Angriffskriegs zum Ausdruck gebracht werden soll. Für die rechtliche Bewertung sind die Staatsanwaltschaften und Gerichte zuständig.
Wie kniffelig die Fälle sein können, zeigt ein Beispiel aus Halle: Die Polizeiinspektion Halle hat laut dem Innenministerium Ende April unter anderem dem Anmelder einer Versammlung zum Thema "Gegen die Diskriminierung von Zitronenlimonade" untersagt, T-Shirts mit dem weißen Aufdruck "mmmhhh Z-itronenlimonade" zu verwenden. Das "Z" sei überdimensional groß gedruckt gewesen. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt habe die Rechtmäßigkeit dieser Versammlungsauflage bestätigt.