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Zahlreiche Corona-Lockerungen in Niedersachsen


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Zahlreiche Corona-Lockerungen in Niedersachsen

Von dpa
03.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Hinweis auf MaskenpflichtVergrößern des Bildes„Maskenpflicht“ steht unter anderem auf einem Piktogramm, welches auf den Gehweg gesprüht worden ist. (Quelle: Philipp Schulze/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Menschen in Niedersachsen können sich auf einen einfacheren Alltag in der Corona-Pandemie einstellen. Hintergrund ist eine seit Sonntag geltende Verordnung, wodurch zahlreiche Maßnahmen wegfallen. Wer etwa ins Restaurant oder Kino gehen möchte, benötigt keinen 3G-Nachweis mehr. Bei privaten Treffen gibt es laut Landesregierung ebenfalls keine Beschränkungen mehr.

Durch das überarbeitete Bundesinfektionsschutzgesetz können Länder nur noch niedrigschwellige Corona-Maßnahmen anordnen, wie etwa eine Maskenpflicht im Nahverkehr oder in Krankenhäusern. Ebenfalls sind einige Testnachweise weiterhin vorgesehen, etwa für Schulen oder Pflegeheime. An dem Gesetz hatte es deutliche Kritik gegeben, auch aus Niedersachsen.

Über das Hausrecht können Betriebe weiterhin festlegen, ob eine Maske getragen werden muss oder nur Menschen Zutritt bekommen, die gegen das Coronavirus geimpft oder negativ getestet sind. Sie müssen diese Maßnahmen aber nicht mehr verhängen.

Länder können über eine sogenannte Hotspot-Regelung verschärfte Maßnahmen auf den Weg bringen, davon will Niedersachsen allerdings bislang nicht Gebrauch machen, weil nach Einschätzung der Landesregierung derzeit keine Überbelastung des Gesundheitssystems droht.

Die Grünen-Landtagsfraktion fordert, im Parlament eine solche Hotspot-Regel zu definieren. Die Fraktionsvorsitzende Julia Willie Hamburg sagte auf Anfrage: "Mit einem vom Landtag beschlossenen Kriterienkatalog könnte der Landtag regelmäßig die Landkreise definieren, die Hotspot sind. Neben Krankenhausbelastung und Infektionszahlen sollten auch Personalausfall und Bettensperrungen berücksichtigt werden." Zu geringe Schutzmaßnahmen würden zur Gefahr für viele, vor allem für Kinder, ältere Menschen und das Personal in den Kliniken, das seit mehr als zwei Jahren an der Belastungsgrenze arbeite.

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