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Hauptbahnhof Hannover: 20-Jährige begeht neun Straftaten in zwei Stunden


Am Hauptbahnhof Hannover
Frau begeht neun Straftaten innerhalb von zwei Stunden

Von t-online, cch

27.09.2024Lesedauer: 1 Min.
Hauptbahnhof Hannover: An den Streiktagen ist hier weniger los.Vergrößern des Bildes
Hauptbahnhof Hannover (Symbolbild): Eine Frau begang am Freitag mehrere Straftaten. (Quelle: t-online)

Eine 20-Jährige hat am Freitag für Unruhe in einer Drogerie im Hauptbahnhof Hannover gesorgt. Sie handelte sich innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl an Anzeigen ein.

Eine 20-Jährige hat am Freitag im Hauptbahnhof Hannover neun Straftaten begangen – innerhalb von zwei Stunden. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Hannover mit. Demnach machte sich die Frau aus Köln unter anderem wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Bedrohung strafbar.

Die Frau betrat den Schilderungen zufolge um kurz nach 8 Uhr eine Drogerie. Dort schnappte sie sich eine Haarbürste, mit der sie im Geschäft ihre Haare kämmte. Die benutzte Bürste legte sie an der Kasse ab und ging zum Ausgang. Dort stoppte sie der Ladendetektiv und rief die Bundespolizei. Die Frau drohte daraufhin, dem Detektiv Gewalt anzutun und beleidigte ihn sowie eine weitere Mitarbeiterin der Drogerie.

20-Jährige wollte Drogerieartikel klauen

Aber damit nicht genug: Als die Beamten eintrafen, stellten sie fest, dass die 20-Jährige mit ihrem Smartphone heimlich den Detektiv gefilmt und das Gespräch aufgenommen hatte. Als die Polizisten ihren Rucksack durchsuchten, fanden sie außerdem einige Kosmetikartikel, die die Frau zuvor im Geschäft entwendet hatte.

Einsicht zeigte die Frau dennoch nicht: Auf dem Weg zur Polizeiwache beleidigte sie auch die zwei Beamten und leistete Widerstand, berichtet ein Polizeisprecher. Erst auf der Wache beruhigte sie sich schließlich.

Frau handelt sich neun Anzeigen ein

Mit insgesamt neun Strafanzeigen verließt die 20-jährige Kölnerin schließlich die Wache wieder: Gegen sie laufen nun Ermittlungsverfahren wegen vierfacher Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Diebstahls, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Hannover vom 27. September 2024
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