Geständnis vor Gericht Frau wirft Böller auf Wohnung – Explosion vor Kinderzimmer
Eine Frau wirft einen Böller auf den Balkon einer Wohnung. Bei der Explosion wird eine Dreijährige aus dem Bett geschleudert. Im Gericht berichtet die Frau über ihr Motiv.
Eine 43-jährige Frau hat zum Prozessbeginn vor dem Amtsgericht Hannover gestanden, einen Sprengstoffböller vor einem Kinderzimmerfenster in Langenhagen bei Hannover gezündet zu haben. Sie gab an, davon ausgegangen zu sein, dass die Bewohnerin der Wohnung ein Verhältnis mit ihrem damaligen Lebensgefährten hatte.
Die Frau erklärte weiter, sie habe sich enttäuscht und in ihrem Stolz verletzt gefühlt und sei zudem betrunken gewesen. Der Vorfall ereignete sich an Heiligabend des vergangenen Jahres, als die Angeklagte den Sprengsatz auf den Balkon der Wohnung warf.
Explosion schleudert Dreijährige aus dem Bett
Laut Anklage soll die Frau die Verletzung von Menschen billigend in Kauf genommen haben. Der Böller soll auf dem Fensterbrett vor dem Zimmer einer Dreijährigen explodiert sein. Das schlafende Mädchen sei durch die Druckwelle aus seinem Bett geschleudert worden, aber körperlich unverletzt geblieben. Die Mutter erlitt einen Schock. Fenster und Kinderzimmer seien zerstört und das Gebäude erheblich beschädigt worden.
Konkret werden der Frau Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers liegt das Strafmaß dafür bei einem bis 15 Jahren, am Amtsgericht dürfen aber nur Strafen von bis zu vier Jahren verhängt werden.
Angeklagte war betrunken, als sie den Böller warf
Die Angeklagte sagte, sie habe sich überfordert gefühlt und Depressionen gehabt. Schließlich habe sie zusammen mit der Freundin ihres Sohnes Likör getrunken, sagte die 43-Jährige vor Gericht. Irgendwann sei sie "so betrunken" gewesen, dass sie zu der Wohnung der vermeintlichen Rivalin gefahren sei und den Böller auf den Balkon geworfen habe: "Das war eine Blitz-Entscheidung." Sie betonte aber: "Ich wollte niemanden verletzen." Ihrem früheren Lebensgefährten habe sie ein "Abschiedsgeschenk" machen wollen.
Die 40 Jahre alte Bewohnerin der beschädigten Wohnung sagte aus, sie habe Drohungen der Angeklagten erhalten, dabei sei sie mit deren Ex-Lebensgefährten zu dem Zeitpunkt nicht zusammen gewesen.
Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte nach dieser Planung am 26. August gesprochen werden.
- Nachrichtenagentur dpa