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Cannabis-Social-Clubs in Niedersachsen: Die Regeln für den Marihuana-Anbau


Social Clubs ab Juli möglich
Cannabis-Anbau in Niedersachsen: Das sind die Regeln

Von t-online, pas

19.06.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0582884982Vergrößern des Bildes
Eine Cannabispflanze im Sonnenlicht (Archivbild): Ab dem 1. Juli können Social Clubs Anträge bei der niedersächsischen Landwirtschaftskamera einreichen. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)

Niedersachsen ebnet den Weg für legales Cannabis: Bald dürfen Klubs eigenes Gras züchten. Die Regeln dafür sind allerdings strikt.

Die Landesregierung von Niedersachsen hat den Weg für die Gründung von Cannabis-Anbauvereinigungen freigemacht. Ab dem 1. Juli 2024 können sogenannte Social Clubs Anträge bei der Landwirtschaftskammer einreichen, um Cannabis für den Eigenbedarf von bis zu 500 Mitgliedern anzubauen. Die Kammer werde dabei die Genehmigungen und die Überwachung dieser Vereinigungen übernehmen.

Deren Zuständigkeiten sind durch eine Änderungsverordnung erweitert worden: Neben der Unterstützung von EU-Förderprojekten und der Durchführung von staatlichen Fördermaßnahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gehört nun auch die Genehmigung und Überwachung von Anbauvereinigungen nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) zu ihren Aufgaben. Zuvor hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (HAZ) berichtet.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) sagte dazu: "Entsprechende Verwaltungsstrukturen sind bereits seit einiger Zeit im Aufbau, sodass pünktlich mit Inkrafttreten der zweiten Stufe des Konsumcannabisgesetzes Anträge gestellt und bearbeitet werden können."

Genehmigungskriterien für Social Clubs

Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen die Social Clubs demnach im Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragen sein. Ein einfaches Führungszeugnis ist ebenfalls erforderlich. Die Anbauvereinigungen dürfen nur so viel Cannabis anbauen, wie für den Eigenbedarf der Mitglieder nötig ist: maximal 50 Gramm pro Monat je Mitglied über 21 Jahre beziehungsweise 30 Gramm je Mitglied im Alter von 18 bis 21 Jahren. Das Cannabis darf ausschließlich an Mitglieder abgegeben werden, der Verkauf an Dritte ist untersagt.

Der Anbau darf nicht in Wohnungen erfolgen und muss mindestens 200 Meter von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen entfernt sein. Der Anbau darf erst nach Genehmigung durch die Landwirtschaftskammer beginnen, was bis zu drei Monate dauern kann. Die Kosten für den Onlineantrag sind bisher noch nicht bekannt.

Die Landwirtschaftskammer stellt auf ihrer Website eine Checkliste mit den wichtigsten Anforderungen für die Antragstellung bereit.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mitteilung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums vom 17. Juni 2024 per Mail
  • Mitteilung des niedersächsischen Justizministeriums vom 18. Juni 2024 per Mail
  • niedersachsen.de: "Informationen zum Cannabisgesetz"
  • lwk-niedersachsen.de: "Checkliste für den Antrag nach § 11 KCanG"
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