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Cannabis-Legalisierung: Wo ist Kiffen in Hannover bald erlaubt? | Bubatzkarte


Bubatzkarte zeigt es
Wo in Hannover bald Kiffen erlaubt ist – und wo nicht

Von t-online, cch

Aktualisiert am 22.03.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ein Mann raucht einen Joint (Archivbild): Die Ampel-Parteien haben Cannabis mit genauen Regeln legalisiert. (Quelle: DreamPictures/imago)
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Der Bundesrat hat das Cannabis-Gesetz abgenickt. Öffentliches Kiffen ist damit bald auch in Hannover erlaubt – allerdings nicht überall.

Schon bald kann legal gekifft werden: Mit der Teillegalisierung ist der Besitz und Anbau kleinerer Mengen Cannabis ab 1. April 2024 bundesweit straffrei. Wer die Droge öffentlich konsumieren will, muss aber einige Vorgaben beachten. Denn nicht an allen Orten einer Stadt ist das Kiffen künftig erlaubt.

Wie die sogenannte Bubatzkarte (Bubatz bedeutet in der Jugendsprache Joint oder Gras) zeigt, bleibt in Hannover nicht allzu viel Platz für Kiffer. Gerade in den zentrumsnahen Stadtteilen wie der Nordstadt, der Calenberger Neustadt, Linden und der Südstadt sind nur wenige Orte für den Konsum freigegeben.

Fußgängerzone: Tagsüber ist Cannabis verboten

In der Innenstadt selbst sieht es hingegen auf den ersten Blick deutlich freier aus: Im Bereich zwischen Otto-Brenner-Straße/Celler Straße, Raschplatzhochbrücke und Opernplatz soll Cannabis laut Karte künftig konsumiert werden dürfen. Allerdings ist zu beachten, dass das dort nicht überall zu allen Tageszeiten geht. Denn in diesem Bereich befindet sich auch die Fußgängerzone – in dieser ist laut dem geplanten Gesetz zwischen 7 und 20 Uhr der Konsum verboten.

Die Bubatzkarte wurde von Cannabis-Enthusiasten mit Material von OpenStreetMap erstellt. Sie könne Fehler enthalten. Die Macher weisen zudem darauf hin, dass sich die Regelungen auf den neuen Gesetzentwurf beziehen, aber noch nicht in Kraft getreten sind.

Abstand zu Schulen und Kitas muss eingehalten werden

In den rot gekennzeichneten Bereichen darf Cannabis demnach nicht konsumiert werden. Grund dafür sind in der Nähe befindliche Schulen, Spielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugängliche Sportstätten. Zu diesen muss jeweils ein Abstand von mehr als 100 Metern eingehalten werden.

Darüber hinaus ist der Konsum in Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) und in Sichtweite von diesen verboten. In Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr nicht konsumiert werden. Und generell ist es verboten, einen Joint zu rauchen, wenn sich Kinder oder Jugendliche in der unmittelbaren Nähe befinden.

Gegen die (Teil-)Legalisierung von Cannabis haben sich in Niedersachsen zahlreiche Politiker ausgesprochen. Auch die Ärztekammer ist dagegen. Kritisiert werden beispielsweise zu wenige Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche und Schwierigkeiten bei der Kontrolle durch die Polizei und Justiz.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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