Energiewende Niedersachsen will deutlich mehr Solarenergie-Projekte freigeben
Die niedersächsische Landesregierung treibt den Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Bald sollen "sehr trockene Flächen und Böden geringer Güte" leichter genutzt werden dürfen.
Die rot-grüne Landesregierung will den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben. Am Dienstag hat sie angekündigt, die Freiflächensolar-Verordnung zu ändern: "Ziel ist es, die mögliche Zuschlagsgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen von 150 Megawatt auf 500 Megawatt je Kalenderjahr zu installierender Leistung zu erhöhen", so eine Sprecherin am Dienstag.
Diese Änderung wurde von der „Taskforce Energiewende“ vorgeschlagen, die von der Landesregierung ins Leben gerufen wurde. Niedersachsens Energieminister Christian Meyer (Grüne) sagte: „Dazu brauchen wir neben Dächern und versiegelten Flächen auch dringend die Freiflächen oder Agri-PV, vorzugsweise auf sehr trockenen, wiederzuvernässenden Flächen oder solchen mit geringer Bodengüte.“ Bei Agri-PV handelt es sich um die Kombination aus landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und Stromerzeugung durch Photovoltaik auf derselben landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Staatskanzlei hebt Deckel an beim EEG
Um geeignete Projekte zu fördern, will die Staatskanzlei von der aktuellen „Opp-In-Möglichkeit“ des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Gebrauch gemacht. So können mehr Vorhaben an den Ausschreibungen teilnehmen. "Wir heben den Deckel an", sagte Meyer.
Die hohe Nachfrage nach Freiflächen-PV zeige sich auch in den jüngsten Ausschreibungen: Mit mehr als 500 Geboten und einer Leistung von 4650 Megawatt sei die Ausschreibung der Bundesnetzagentur zuletzt mehr als überzeichnet gewesen. In Niedersachsen wurden sechs Zuschläge für 169 Megawatt erteilt. Energieminister Meyer fordert ein höheres Ausschreibungsvolumen bundesweit, um die Ausbauziele zu erreichen.
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
- Pressemitteilung der niedersächsischen Landesregierung vom 22. August 2023
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- Eigene Recherche