Am 19. März Niedersachsen-Derby: Polizei verbietet Dosen und Glasflaschen im Zug
Die Polizei hat eine Allgemeinverfügung für Zugfahrten zum Derby zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig erlassen. Diese verbietet einige Gegenstände im Zug.
Am kommenden Sonntag (19. März) dürfen Reisende auf den Bahnstrecken von Hannover, Wolfsburg und Hildesheim nach Braunschweig keine Glasflaschen, Glasbehältnisse und Getränkedosen mitführen. Auch pyrotechnische Gegenstände, Schutzbewaffnung und Gegenstände zur Vermummung sind auf den Bahnstrecken sowie Bahnhöfen verboten. Das geht aus einer Mitteilung der Bundespolizeidirektion Hannover hervor.
Grund für die Vorkehrung ist das Derby zwischen Hannover 96 und der Eintracht Braunschweig, welches um 13.30 Uhr in Braunschweig beginnt.
Derby: Hier gilt das Verbot von Dosen und Glasflaschen
Das Mitführverbot am 19. März gilt von 8 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 20.30 Uhr in allen an- und abgehenden Zügen (außer in IC- und ICE-Zügen) in beiden Fahrtrichtungen auf den folgenden Strecken:
- Strecken 1730/1750: Hauptbahnhof Hannover – Hauptbahnhof Braunschweig
- Strecken 1772/1732: Hauptbahnhof Hannover – Hauptbahnhof Hildesheim – Hauptbahnhof Braunschweig
- Strecke 1956: Hauptbahnhof Wolfsburg – Hauptbahnhof Braunschweig
Das Verbot gilt auch an allen Bahnhöfen und Haltepunkte an den oben genannten Streckenführungen. Die Allgemeinverfügung gilt für alle, die diese Zugverbindungen im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Bahnhöfen einschließlich der Haltepunkte aufhalten.
"Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden", heißt es in der Pressemitteilung.
Braunschweig und Hannover: Polizei kontrolliert Dosenverbot in Zügen
Die Bundespolizei überwacht die Einhaltung des Verbotes. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung droht Reisenden ein Platzverweis für die betreffende Zugverbindung sowie ein Beförderungsausschluss durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen. Alle Reisenden werden gebeten, sich auf diese Besonderheiten bei ihrer Zugfahrt einzustellen.
- presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizeidirektion Hannover vom 13.03.2023