Urteil in Celle Hannover darf Hindenburgstraße umbenennen
Aus Hindenburgstraße wird Lebensteinstraße: Nach zähem Ringen weist das Oberverwaltungsgericht Celle die Klage von Anwohnern gegen die Umbenennung ab.
Die Hindenburgstraße in Hannover darf umbenannt werden. Das hat das Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch entschieden. Die Richter lehnten einen Antrag auf Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des hannoverschen Verwaltungsgerichtes ab. Der Stadtbezirksrat Mitte hatte die Umbenennung wegen Verstrickungen des ehemaligen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg mit dem Nationalsozialismus beschlossen.
Die Straße soll zukünftig Loebensteinstraße heißen – nach einem von den Nationalsozialisten ermordeten Mädchen, dessen Familie in der Straße wohnte. Dagegen klagten zwölf Grundstückseigentümer und Geschäftsleute aus der Hindenburgstraße, hatten aber vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg.
Die Zulassung der Berufung beantragten drei von ihnen mit dem Argument, dass der Stadtrat anstelle des Bezirksrats hätte entscheiden müssen. Das sah das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anders. Seine Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.
- Nachrichtenagentur afp