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Flughafen Frankfurt: Afghane mit Einreiseverbot festgenommen


Wieder eingereist
Verurteilter Sexualstraftäter aus Afghanistan festgenommen

Von t-online
14.10.2024Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:241007-935-281194Vergrößern des Bildes
Ein Bundespolizist am Frankfurter Flughafen (Symbolbild) Bei der Einreise wurde ein Afghane gestoppt, gegen ihn lag noch ein Haftbefehl vor. (Quelle: Boris Roessler/dpa)
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Beim Einreiseversuch war Schluss: Die Polizei nahm einen jungen Afghanen fest, der schon einmal in Deutschland wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurde.

Ein 26-jähriger Mann aus Afghanistan ist trotz eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots nach Deutschland eingereist. Die Bundespolizei vollstreckte zudem einen Haftbefehl gegen ihn, da er zuvor wegen Sexualstraftaten bei seinem früheren Aufenthalt in Deutschland verurteilt worden war. Dies teilte ein Sprecher der Bundespolizei am Montag mit.

Der Mann reiste am vergangenen Samstag demnach aus Athen ein und legte bei der Einreisekontrolle einen griechischen Reiseausweis für Flüchtlinge sowie einen griechischen Aufenthaltstitel vor. Da er seine Reisegründe nicht erläutern konnte, brachten die Beamten ihn zur weiteren Überprüfung zur Dienststelle.

Angaben im Pass sollen nicht richtig gewesen sein

Ein Abgleich der Fingerabdrücke ergab, dass die Angaben in den Reisedokumenten nicht mit seinen tatsächlichen Personalien übereinstimmten, sagt die Polizei. Der 26-Jährige hatte bereits im Januar 2016 einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Im November desselben Jahres wurde er vom Amtsgericht Freiburg zu einer dreijährigen Jugendstrafe verurteilt, da er als Sexualstraftäter auffällig wurde.

Nach der Ablehnung seines Asylantrags im November 2017 wurde er im Oktober 2018 nach Afghanistan abgeschoben. Gleichzeitig erhielt er ein bis Oktober 2028 befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot.

Nun wird gegen den Mann wegen des Verdachts der mittelbaren Falschbeurkundung und der unerlaubten Einreise ermittelt. Wegen einer noch offenen Restfreiheitsstrafe von 548 Tagen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Bundespolizei Frankfurt vom 14.10.2024
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