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Kassel: Zoll deckt Steuerbetrug mit Shisha-Tabak auf


Erhebliche gesundheitliche Gefahren
Zoll schlägt zu: Steuerbetrug mit Shisha-Tabak

Von t-online, sfk

29.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Illegale Herstellungsstätte für Wasserpfeifentabak.Vergrößern des Bildes
Illegale Herstellungsstätte für Wasserpfeifentabak. (Quelle: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main)

Bei einer Großrazzia deckt der Zoll in Kassel einen massiven Fall von Steuerhinterziehung auf. Eine Bande hat unversteuerten Wasserpfeifentabak produziert und gehandelt.

Am Mittwoch, dem 24. Juli, haben Kräfte des Zollfahndungsamtes Frankfurt mehr als drei Tonnen Tabak bei Durchsuchungsmaßnahmen in Kassel sichergestellt. Insgesamt wurden in neun Wohn- und Geschäftsräumen zudem rund 700 Liter Glycerin, 600 Liter Aromastoffe, über 180 Liter Substitute und eine Vielzahl an Verpackungsmaterialien und Produktionsgeräten für die illegale Herstellung von Wasserpfeifentabak beschlagnahmt.

Gegen eine vierköpfige Tätergruppe, bestehend aus Männern im Alter von 21 bis 34 Jahren aus dem Raum Kassel, wird nun wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und der Steuerhehlerei durch die illegale Herstellung und den Verkauf von unversteuertem Wasserpfeifentabak ermittelt. Neben den Tabakwaren konnten die Ermittler zudem 26.500 Euro Bargeld und elektronische Speichermedien wie etwa Handys und Laptops sicherstellen.

Steuerschaden im hohen sechsstelligen Bereich

"Durch die Sicherstellung des Tabaks und der großen Anzahl an Vormaterialien und Utensilien zur Herstellung weiteren Shisha-Tabaks konnte durch das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ein Steuerschaden im hohen sechsstelligen Bereich aufgedeckt werden", so ein Sprecher des Zollfahndungsamtes Frankfurt. Weiterhin bestehe die Gefahr von erheblichen gesundheitlichen Schäden, insbesondere durch den Konsum von illegal hergestelltem Wasserpfeifentabak.

Wasserpfeifentabak und Zigaretten unterliegen in Deutschland als sogenannte verbrauchsteuerpflichtige Waren der Tabaksteuer. Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft beziehungsweise gekauft werden, wenn sie ordnungsgemäß versteuert worden sind. Das ist an den deutschen Steuerzeichen zu erkennen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main vom 29.07.2024
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