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Frankfurt: Kinder zwischen Müll und Drogen in Hotelzimmer – Prozess beendet


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Mutter freigesprochen
Kinder zwischen Drogen und Müll entdeckt


Aktualisiert am 02.03.2024Lesedauer: 1 Min.
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Landgericht und Amtsgericht in Frankfurt am Main (Symbolbild): Im Bahnhofsviertel wurden zwei vernachlässigte Mädchen entdeckt. Ihr Zustand ist erschreckend. (Quelle: IMAGO/Dirk Sattler/imago-images-bilder)

In einem vermüllten Frankfurter Hotelzimmer werden Drogen und zwei vernachlässigte kleine Mädchen entdeckt. Beim Prozess wird ihre Mutter freigesprochen.

In einem Hotel im Bahnhofsviertel sind im Jahr 2022 zwei vernachlässigte Kinder entdeckt worden. Am gestrigen Freitag begann am Amtsgericht Frankfurt der Prozess gegen die 23 und 28 Jahre alten Eltern. Die Anklage legt ihnen die Verletzung ihrer Fürsorgepflicht zur Last.

Als die Kinder in dem vermüllten Hotel entdeckt wurden, hatte die damals vierjährige Tochter stark vernachlässigte Zähne. Bei einer Operation mussten vier gezogen werden. Auch dessen einjährige Schwester zeigte laut Anklage Vernachlässigungserscheinungen. In dem Zimmer – und auch in den Haaren der Kinder – befanden sich zudem Reste von Kokain und Amphetaminen.

Prozess in Frankfurt endet: Mutter freigesprochen

Nach einem Verhandlungstag endete der Prozess. Die Mutter wurde freigesprochen. Der 23-Jährigen könne es rechtlich nicht angelastet werden, dass ihre Töchter aus dem Hotelzimmer geholt und dem Jugendamt übergeben werden mussten.

Während des Gerichtsprozesses wurde festgestellt, dass die Kinder längere Zeit unter der Obhut ihres Großvaters in dem Hotelzimmer lebten. Dieser trat am Freitag als Zeuge auf und gab an, dass die Mutter während dieser Zeit ihre Kinder nur einmal kurz besucht habe. Laut Urteil soll die Mutter keine Kenntnis von den Umständen im Hotel gehabt haben.

Der ursprünglich mitangeklagte Vater der Kinder ist momentan unauffindbar. Das Verfahren gegen ihn wurde deshalb abgetrennt.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • fr.de: "Freispruch in Prozess um Vernachlässigung von Kindern" (vom 1.3.2024)
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