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Frankfurt am Main: Staatsanwaltschaft sieht keine Straftat bei Peter Fischer


Ex-Eintracht-Präsident
AfD-Schelte von Peter Fischer bleibt ohne Konsequenzen

Von t-online, sfk

Aktualisiert am 26.11.2024 - 12:19 UhrLesedauer: 1 Min.
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Peter Fischer (Archivbild): Der 68-Jährige war von 2000 bis 2024 Präsident der Eintracht. (Quelle: IMAGO/Revierfoto)

Peter Fischer, Ex-Präsident von Eintracht Frankfurt, schießt im TV gegen AfD-Wähler. Die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich mit dem Fall, leitet aber keine Ermittlungen ein.

Die Staatsanwaltschaft Köln sieht in einer Aussage von Eintracht Frankfurts ehemaligem Präsidenten Peter Fischer keinen ernst gemeinten Aufruf zu einer Straftat. Der 68-Jährige hatte im Februar dieses Jahres AfD-Wähler öffentlich im TV als "Nationalsozialisten" bezeichnet und darüber hinaus gesagt: "Gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht. Die müssen sich bewusst werden – das ist nicht nur ein Kreuz. Damit bist du Nationalsozialist, nix anderes." Daraufhin erstatteten 65 Personen Anzeige gegen Fischer.

Peter Fischer habe offenkundig übertrieben und sich bildhaft ausgedrückt, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Hessischen Rundfunks mit. Dies sei im Sinne einer emotionalen Fundamentalkritik an die AfD erlaubt. "Nationalsozialist" sei ebenfalls nicht als Beleidigung zu verstehen, sondern als Pauschalbezeichnung für eine rechtsextrem orientierte Gesinnung. So basiere dies im Falle der AfD auf Tatsachen, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft werde aus diesem Grund keine Ermittlungen gegen Peter Fischer einleiten. Auch ein Anfangsverdacht wegen einer Straftat wie Volksverhetzung oder Beleidigung liege nicht vor.

Verwendete Quellen
  • hessenschau.de: "Peter Fischers AfD-Schelte von Meinungsfreiheit gedeckt" vom 25.11.2024
  • Recherche der Redaktion
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