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Roger-Waters-Konzert in Frankfurt: Verbot aufgehoben – Beschluss zugestimmt


Roger-Waters-Konzert in Frankfurt
Stadt und Land stimmen Gerichtsbeschluss zu

Von t-online, RF

08.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Roger Waters, Antisemitismus, Konzerte, Absage, Ukraine-Krieg, Musiker, Pink FloydVergrößern des Bildes
Roger Waters während eines Auftritts (Archivbild): Der Sänger äußert sich immer wieder mit umstrittenen Thesen. (Quelle: Lucas Tavares/Imago)
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Das Verbot des Roger-Waters-Konzerts in Frankfurt ist aus dem Weg geräumt: Stadt und Land werden keine Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluss einlegen.

Die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen werden keine Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt einlegen, der den Auftritt von Roger Waters in der Frankfurter Festhalle erlaubt. Das teilte das Hessische Ministerium für Finanzen am Montag mit.

Demnach akzeptieren die beiden Gesellschafter der Messe Frankfurt den Beschluss des Verwaltungsgerichts, "da eine Beschwerde beim hessischen Verwaltungsgerichtshof aus ihrer Sicht wenig Chancen auf Erfolg verspricht".

Das Gericht hatte am 24. März entschieden, dass der britische Rockmusiker trotz Antisemitismusvorwürfen am 28. Mai in Frankfurt auftreten darf. Roger Waters bediene sich zwar im Rahmen seiner Bühnenshow offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik. Gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle möge die Bühnenshow daher, als besonders geschmacklos zu bewerten sein. "Dies zu bewerten, ist aber nicht Sache des Gerichts", hieß es dazu seitens einer Sprecherin. Jüdische Institutionen und Stimmen aus der Politik kritisieren den Beschluss deutlich.

Zuvor hatte die Messegesellschaft auf Betreiben des Frankfurter Magistrats und des Landes Hessen dem Konzertveranstalter des 79-Jährigen für dessen Auftritt am 28. Mai ein Kündigungsschreiben zustellen lassen. Grund für die Entscheidung war das "anhaltend israelfeindliche Auftreten" des Künstlers, wie die Stadt mitteilte. Waters gelte als "einer der reichweitenstärksten Antisemiten der Welt".

Kundgebung vor Waters-Auftritt in Frankfurt

Obwohl Stadt und Land dem Gerichtsbeschluss zustimmen, sehe man den geplanten Auftritt von Roger Waters in der Festhalle nach wie vor" als schwere Belastung" und halte das Vorgehen dagegen für richtig. Es sei insbesondere angesichts der Historie der Festhalle und der damit zusammenhängenden Verantwortung der Gesellschafter richtig, sich nicht mit dem geplanten Auftritt abzufinden und rechtliche Schritte einzuleiten.

Land und Stadt unterstützen daher den Aufruf der Jüdischen Gemeinde Frankfurt zu einer friedlichen Kundgebung unter dem Motto "Frankfurt vereint gegen Antisemitismus" am 28. Mai (ab 16 Uhr) an der Festhalle.

Daneben werde man auch die Aufklärungsarbeit zur historischen Rolle der Festhalle und zu Antisemitismus generell weiter verstärken. Auch wolle man in diesem Zusammenhang die Richtlinien zur Vergabe der Festhalle als Veranstaltungsort prüfen und überarbeiten. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts gebe hierzu hilfreiche Hinweise.

Verwendete Quellen
  • finanz.hessen.de: Mitteilung des Hessischen Ministerium der Finanzen am 8. Mai 2023
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