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Missbrauchsprozess in Essen: Ex-Kaplan entschuldigt sich für Tat von 1979


"Es tut mir leid wegen der Folgen für ihn"
Ex-Kaplan bittet im Missbrauchsprozess um Verzeihung

Von dpa
04.04.2025 - 14:30 UhrLesedauer: 2 Min.
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Ex-Kaplan Peter H.: Der ehemalige Geistliche aus dem Bistum Essen räumt vor Gericht teilweise ein, den Kläger sexuell bedrängt zu haben. (Quelle: Christoph Reichwein/dpa)
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Der frühere Kaplan Peter H. räumt teilweise den Missbrauch eines Jungen im Jahr 1979 ein. Der heute 56-jährige Kläger verlangt mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld.

Im Missbrauchsprozess vor dem Essener Landgericht hat der frühere Kaplan Peter H. die Tat aus dem Jahr 1979 teilweise eingeräumt und um Entschuldigung gebeten. "Es tut mir leid wegen der Folgen für ihn", sagte der 77-Jährige mit Blick auf den heute 56-jährigen Kläger Wilfried Fesselmann. "Es tut mir auch leid für meine Kirche."

Fesselmann verlangt vom Bistum Essen mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld. Es geht in diesem Zivilprozess nicht um eine strafrechtliche Verfolgung des ehemaligen Geistlichen, da die Tat verjährt ist und Peter H. seit Jahren nicht mehr Priester ist. Er hat inzwischen auch seine kirchlichen Altersbezüge verloren.

Der Kläger berichtet, dass er im Sommer 1979 als Elfjähriger von dem Geistlichen in dessen Wohnung durch Oralverkehr missbraucht wurde. Peter H. räumte ein, mit dem Jungen nackt in seinem Bett gelegen und versucht zu haben, ihn im Intimbereich anzufassen. Zu Oralverkehr sei es jedoch nach seiner Erinnerung nicht gekommen, wobei er betonte, dass diese sehr lückenhaft sei.

Opfer leidet noch heute an Folgen des Missbrauchs

Fesselmann führt an, dass er infolge der Tat alkoholsüchtig geworden sei und an Angststörungen leide, sodass er beispielsweise nicht über die Autobahn fahren könne. Er habe 24 Jahre lang nicht arbeiten können und leide auch an Sexualstörungen. Er verlangt eine Entschädigung von mindestens 300.000 Euro.

Im Sommer 2023 hatte das Landgericht Köln einem früheren Ministranten in einem anderen Fall ebenfalls 300.000 Euro wegen Missbrauchs durch einen Pfarrer zugesprochen. Der Vorsitzende Richter in Essen wies jedoch darauf hin, dass eine solche Summe im Vergleich mit anderen Schmerzensgeldurteilen "relativ weit oben" liege.

Peter H., der nach den Missbrauchsvorwürfen Anfang der 1980er Jahre nach Bayern versetzt wurde, setzte den Missbrauch laut Bistum Essen dort fort und wurde rechtskräftig verurteilt. Erst 2010 wurde er aus dem kirchlichen Dienst entfernt und später in den Laienstand zurückversetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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